Wann kann man den deutschen Pass beantragen?
Einbürgerungsvoraussetzungen. Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung: unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung. geklärte Identität und Staatsangehörigkeit.
Wer ist der richtige Ansprechpartner für eine deutsche Staatsbürgerschaft?
In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen.
Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
Wie wenden sie sich an die Staatsbürgerschaft in Wien?
Wenn Ihr Wohnsitz in Wien ist, wenden Sie sich bitte entweder telefonisch unter +43 1 4000- 35139 oder per E-Mail unter kanzlei@ma35.wien.gv.at an die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft für ein Erstinformationsgespräch. Bei dem Erstinformationsgespräch wird Ihnen eine zuständige Referentin oder ein zuständiger Referent zugeteilt.
Wie sichern sie die österreichische Staatsbürgerschaft?
Ein Zusicherungsbescheid sichert Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft zu, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft zurücklegen, das heißt, auf Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft verzichten. Wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft nicht zurücklegen, verfällt diese Zusicherung.