Was Arbeitgeber fragen durfen?

Was Arbeitgeber fragen dürfen?

Was darf ein Arbeitgeber alles fragen?

  • Alter.
  • Ausbildung/beruflicher Werdegang.
  • Alkohol- und Drogenkonsum oder -abhängigkeit.
  • Behinderung/Schwerbehinderung.
  • Berufliche Verfügbarkeit/Flexibilität.
  • Krankheiten.
  • Geschlecht.
  • Gewerkschaftszugehörigkeit.

Was darf der Arbeitgeber über die Persönlichkeit des Arbeitnehmers Wissen?

Fragen, die die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers berühren, darf der Arbeitgeber nicht stellen. Trotzdem möchte er natürlich so viel wie möglich über den Mitarbeiter erfahren. Daher ist es ein Unterschied, ob der Personalfragebogen bereits zum Vorstellungsgespräch ausgefüllt wird oder erst dann, wenn der Mitarbeiter bereits eingestellt ist.

Was hat der Arbeitgeber in einem Vorstellungsgespräch zu sagen?

Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber in einem Vorstellungsgespräch das Recht, sämtliche Informationen zu erfragen, die für eine Beurteilung des künftigen Arbeitnehmers von Bedeutung sind. Gewisse Fragen, die die Privatsphäre des Bewerbers betreffen, sind jedoch unzulässig und berechtigen diesen dazu, die Unwahrheit zu sagen.

Was darf ein Arbeitnehmer über Bewerber oder Mitarbeiter wissen?

Arbeitnehmer möchten möglichst viel über Bewerber oder Mitarbeiter erfahren, um sich ein vollständiges Bild machen zu können. Trotzdem gibt es klare Grenzen, was abgefragt werden darf und welche Informationen das Unternehmen nichts angehen. Nicht erlaubt sind Fragen, die die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers berühren.

Welche Informationen dürfen vom Arbeitgeber erfragt werden?

Informationen, die hier vom Arbeitgeber erfragt werden dürfen sind der Schulabschluss, Berufsausbildung oder Studium, spezielle Qualifikationen, Fort- und Weiterbildungen, aber auch Schul- und Arbeitszeugnisse vorheriger Arbeitgeber. Auch Fremdsprachenkenntnisse dürfen erfragt werden.

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