Können Schüler in den Bundestag gewählt werden?
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die ihren ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein; weitere Hinweise: Informationen zur Altersgrenze).
Wer darf in den Bundestag einziehen?
Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen seit 1953 1953 verabschiedete der Bundestag ein neues Bundeswahlgesetz und führte sie für Bundestagswahlen ein. Seitdem müssen Parteien mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten, um ins Parlament einzuziehen.
Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt?
Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31.
Wie bewerben sie sich für ein auslandschuljahr in Deutschland?
Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung.
Wie kann ich mich bewerben?
Interessierte können sich direkt online oder per Post bewerben. Wer sich schriftlich bewerben will, muss dafür das Bewerbungsformular verwenden. Dieses Formular muss direkt an die für den jeweiligen Bundestagswahlkreis zuständige Austauschorganisation geschickt werden.
Wann muss ihre Bewerbung spätestens am Stichtag eingegangen sein?
Ihre Bewerbung muss spätestens am Stichtag über das Online -Formular eingegangen sein. Schriftliche Bewerbungen müssen an diesem Tag spätestens bei der zuständigen Austauschorganisation vorliegen (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels).