Was ist Kurzantrag?
Erhalten Sie bereits Kinderzuschlag und haben sich in Ihren Verhältnissen (Einkommen – Einnahmen und Ausgaben, Kindeseinkommen, Vermögen und Wohnkosten) seit der letzten Antragstellung keine wesentlichen Änderungen ergeben, können Sie einen Kurzantrag stellen, um weiterhin Kinderzuschlag zu erhalten.
Wie lange kann man Kinderzuschlag bekommen?
Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen. Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wohin schicke ich den Antrag auf Kinderzuschlag?
Den Kinderzuschlag müssen Sie schriftlich beantragen und zwar bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag für Sie in Betracht kommt, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen.
Was brauche ich um Kinderzuschlag zu bekommen?
Checkliste Nachweise und Dokumente In der Regel benötigen Sie die folgenden Nachweise: Einkommensnachweise wie zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsnachweise inkl. Kurzarbeitergeld, Rentenbescheid, Elterngeldbescheid, BAföG-Bescheid.
Wann Kurzantrag KuG?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Unternehmen und Betriebe dazu aufgerufen, die Anträge auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes (KuG) immer erst nach Ende des Abrechnungsmonates einzureichen, um Korrekturprozesse zu vermeiden und die KuG-Auszahlung nicht zu verzögern.
Wo reiche ich den Antrag auf KuG ein?
Hat die zuständige Arbeitsagentur festgestellt, dass das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, kann es Kurzarbeitergeld auch online beantragen. Das entsprechende Formular gibt es unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall.
Kann man als Hartz 4 Empfänger Kindergeldzuschlag beantragen?
Können auch Arbeitslose den Kinderzuschlag bekommen? Grundsätzlich ja, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen. Hartz-IV-Leistungen und KiZ können hingegen nicht gleichzeitig bezogen werden. Allerdings kann der Kinderzuschlag helfen, aus dem Hartz-IV-Bezug herauszukommen, wenn noch anderes Einkommen vorhanden ist.