Bin ich verpflichtet mein Ausweis mitzuführen?
Aus der Ausweispflicht ergibt sich aber keine Verpflichtung, das Dokument auch immer bei sich zu tragen. Eine allgemeine Mitführungspflicht gibt es nämlich nicht. Auch wenn der neue Personalausweis in jedes Portemonnaie passt. Haben Sie ihn mal vergessen, brauchen Sie nicht gleich nervös zu werden.
Wie wichtig ist der Personalausweis?
Ab dem 16. Lebensjahr sind deutsche Bürger und Bürgerinnen laut Gesetz dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dieser dient als Identitätsnachweis. Wichtig dabei ist, dass der Personalausweis nicht abgelaufen ist, da es sonst bei der Identifikation zu Problemen kommen kann.
Ist der Reisepass ermäßigt oder erlassen worden?
Die Gebühr für den Reisepass kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn die Person, die die Gebühren schuldet, bedürftig ist. Über eine eventuelle Gebührenreduzierung bzw. befreiung entscheidet das Bürgeramt. Deshalb sollten Sie Ihr Anliegen bei der Antragstellung ansprechen.
Wie lange dauert die Abholung ihres Reisepasses?
Ihr neuer Reisepass liegt etwa drei Wochen nach der Beantragung am Informationsschalter im Bürgerbüro für Sie zur Abholung bereit. Mitzubringen sind in der Regel die alten Ausweisdokumente. Sofern Sie selbst an der Abholung gehindert sind, kann eine bevollmächtigte Person für Sie das Ausweisdokument abholen.
Welche Möglichkeiten haben Bürgerämter für den Reisepass?
Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin für die Beantragung des Reisepasses vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Welche Dokumente Sie für die Beantragung benötigen, erfahren Sie ebenfalls auf der Internetseite Ihres Bürgeramtes.
Wie können sie ihren Reisepass in Deutschland beantragen?
Bitte beachten Sie: Als im Ausland lebende(r) Deutsche(r) können Sie Ihren Reisepass auch bei einem Bürgeramt in Deutschland beantragen. Hierfür wird eine erhöhte Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Entgegennahme Ihres Antrags ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung in Deutschland darlegen können (vgl.