Wie kann ich als Rechtsanwalt in Deutschland arbeiten?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, in Deutschland als Rechtsanwalt zu arbeiten: als Freiberufler mit einer eigenen Kanzlei, in einer Sozietät zusammen mit einem oder mehreren Partnern oder als Angestellter in einer Kanzlei.
Kann der Vertreter vom Anwalt selbst bestellt werden?
Vertreter können vom Anwalt selbst bestellt werden, wenn der Vertreter der selben Rechtsanwaltskammer angehört wie der Vertretene. Diese Vertreterbestellung kann auch vorsorglich für alle Verhinderungsfälle eines Kalenderjahres erfolgen.
Warum müssen Anwälte in Mandaten glänzen?
Anwältinnen und Anwälte müssen in Mandaten längst nicht mehr nur mit Rechtskenntnissen glänzen, immer häufiger wird von ihnen auch erwartet, dass sie komplexe Sachverhalte rechtlich und tatsächlich durchdringen. In der Anwaltschaft besteht daher ein wachsendes Interesse an der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen (sog.
Ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen?
Die Regelung in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist sehr schlicht: Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Rechtsuchenden nicht gefährdet sind.
Um als Rechtsanwalt in Deutschland arbeiten zu dürfen, ist eine Zulassung erforderlich. Die Zulassung wird von der Rechtsanwaltskammer erteilt, in deren Bezirk Sie Ihre Kanzlei einrichten möchten.
Wie kann die Rechtsanwaltskammer ihre Nebentätigkeit prüfen?
Auch in diesem Fall muss die Rechtsanwaltskammer die Nebentätigkeit auf Ihre Vereinbarkeit mit dem Anwaltsberuf prüfen. Die berufliche Nebentätigkeit ist von der Anstellung als Rechtsanwalt in einer Kanzlei abzugrenzen. Im letzteren Fall wird eine originäre Anwaltstätigkeit ausgeübt.
Was ist die Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt?
Voraussetzung für Ihre Zulassung als Rechtsanwalt ist, dass Sie die Befähigung zum Richteramt im Sinne des Deutschen Richtergesetzes besitzen oder die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) erfüllen oder die Eignungsprüfung bestanden haben.
Warum dürfen Anwälte einen Zweitberuf verbieten?
Anwälten einen Zweitberuf zu verbieten, greift massiv in deren Berufsfreiheit nach Art. 12 GG ein. Dennoch hat der Bundesgerichtshof die Tätigkeit eines Anwalts als Makler oder Versicherungsvertreter für unzulässig gehalten. Vorsicht sollten Anwälte im Zweitberuf auch hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte walten lassen.