Wie kann ich ein Studentenvisum beantragen?
Sie benötigen ein Studentenvisum, wenn Sie länger als drei Monate in Neuseeland studieren möchten. Sie können dieses Visum erst beantragen, wenn Sie einen Studienplatz in Neuseeland haben und auch die Studiengebühren bezahlt haben. Auch das Studentenvisum wird online bei http://www.immigration.govt.nz/ beantragt.
Wie darf man mit einem Studentenvisum in Österreich arbeiten?
Mit einem Studentenvisum, egal ob C-Visum oder D-Visum dürfen Sie nicht in Österreich arbeiten. Für Arbeitszwecke muss ein Visum zur Erwerbstätigkeit im Voraus beantragt werden. Studenten aus Drittstaaten dürfen nur mit einer Aufenthaltsbewilligung „Student“ eine Arbeit bis 20 Wochenstunden aufnehmen.
Was gilt für ein Arbeitsvisum?
Diese gilt zumeist für ein Jahr. Eine unbürokratische Verlängerung der Erlaubnis ist aber im Regelfall möglich, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis fortsetzen. Zumeist berechtigt ein Arbeitsvisum zu einer mehrmaligen Ein- und Ausreise. Arbeitsvisum beantragen!
Was ist ein sogenanntes Arbeitsvisum?
Ein sogenanntes Arbeitsvisum ist die Voraussetzung, um als Ausländer in einem visumpflichtigen Staat eine geregelte Beschäftigung aufzunehmen. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie beispielsweise ins Ausland entsendet, um in einer Außenstelle zu arbeiten oder Sie als Gastprofessor an eine ausländische Universität gehen,…
Welche Regelungen gelten für Studierende aus Nicht-EU-Staaten?
Für sie gelten daher Regelungen wie für „Studierende aus Nicht-EU-Staaten“(siehe unten). Sie benötigen für eine Beschäftigung, die über 120 Tage bzw. 240 halbe Tage pro Kalenderjahr hinausgeht, eine „Arbeitsgenehmigung-EU“. Diese wird von der Agentur für Arbeit erteilt.
Wer darf studentische Nebentätigkeiten ausüben?
Sie dürfen außerdem ohne Begrenzung studentische Nebentätigkeiten ausüben. Studentische Nebentätigkeiten sind solche, die an der Hochschule oder im Umfeld der Hochschule angesiedelt sind (z. B. wissenschaftliche Hiflskraft, Jobs beim Studierendenwerk oder bei AStA). Wer mehr als 120 ganze bzw.
Welche Informationen gelten für Studierende aus Drittstaaten?
Die nachfolgenden Informationen gelten nur für Studierende aus Drittstaaten, die zum Studium nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 16 Aufenthaltsgesetz haben. Ausländische Studierende, die eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen, benötigen keine besondere Arbeitserlaubnis.