Was braucht man für Papiere für deutsche Staatsbürgerschaft?
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis oder Ähnliches)
- Nachweise zum Personenstand.
- Lichtbild.
- Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie über eine ausreichende Altersvorsorge.
Welche Unterlagen Einbürgerung?
Unterlagen zusammenstellen
- Geburtsurkunden.
- Abstammungsurkunden.
- Heiratsurkunden.
- Familienbücher.
- Ausländische Personaldokumente ( z. B. Reisepass, Identitätskarten, Ausländerausweise)
Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
Wer ist der richtige Ansprechpartner für eine deutsche Staatsbürgerschaft?
In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen.
Wie ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich?
In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich: Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
Welche Unterlagen benötigen sie für ihren Einbürgerungsantrag?
Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihren Einbürgerungsantrag? Die Unterlagen werden im Original benötigt, abgegeben wird jedoch immer nur eine Kopie. Sehr wichtig zu beachten ist, dass die Unterlagen nicht wieder zurückgegeben werden! Bei ausländischen Urkunden werden eine (beglaubigte) Übersetzung und Legislation bzw. Apostile benötigt.