Wie kann ich gegen den Abrechnungsbescheid Vorgehen?
Wer gegen den Abrechnungsbescheid vorgehen möchte, der muss die dafür geltenden Fristen beachten. Sind diese abgelaufen, besteht keine Möglichkeit auf Widerspruch mehr und der Bescheid wird rechtskräftig.
Wie sollte ich die Abrechnung prüfen?
Praxis-Tipp: Abrechnung sorgfältig prüfen. Gemäß § 9 StBVV ist der Steuerberater verpflichtet, seine Rechnung zu unterschreiben. In der schriftlichen Abrechnung müssen folgende Angaben enthalten sein: Kurze Bezeichnung des Gebührengegenstandes, die Beträge der einzelnen Gebühren, die angewandten Gebührenvorschriften,
Wie kann die Abrechnung berichtigt werden?
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 der Abrechnungsbestimmungen kann die Abrechnung in Einzelfällen ausnahmsweise noch berichtigt oder ergänzt werden, wenn dies dies die Nichtvergütung von Leistungen mit einem Honorarverlust zur Folge hätte, der einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Vergütungsanspruch des Vertragsarztes/Psychotherapeuten darstellen würde.
Kann der Steuerpflichtige gegen den Abrechnungsbescheid anstrengen?
Wird dieser Einspruch von der Finanzbehörde negativ beschieden, kann der Steuerpflichtige eine sogenannte Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1 FGO (Finanzgerichtsordnung) anstrengen. Wer gegen den Abrechnungsbescheid vorgehen möchte, der muss die dafür geltenden Fristen beachten.
Welche Finanzämter verwenden abrechnungsbescheide?
Zuständig für die Erteilung dieser Bescheide sind die Finanzämter oder Finanzkassen, bei denen der Steuerpflichtige seine Einkommensverhältnisse im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung offenlegt. Anwendung findet der Abrechnungsbescheid vor allem in folgenden Situationen:
Was ist die Abrechnung von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten?
Grundlage der Abrechnung von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), das Verzeichnis, nach dem Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Wie das Honorar beim Vertragsarzt bzw. Psychotherapeuten ankommt, regelt der Honorarvertrag.