Wer hat eine wirksame Kündigung erhalten?
Wer eine wirksame Kündigung erhalten hat, sollte sich umgehend um ein Zwischenzeugnis bemühen beziehungsweise dieses beantragen. Sonst verlieren Sie nur Zeit in der Kündigungsfrist und Bewerbungsphase, die jetzt starten sollte.
Hat der Kunde keine weiteren Kontaktaufnahmen bei der Kündigung?
Widerspricht der Kunde nicht ausdrücklich einer weiteren Kontaktaufnahme bei der Kündigung, dürfen Sie ihn auch weiterhin kontaktieren. Hat der Kunde beispielsweise bei einer Hotline angerufen und sich offiziell beschwert, dürfen Sie im Rahmen des Beschwerdemanagements anrufen.
Ist die Frage nach den Kündigungsgründen erlaubt?
Die Frage nach den Kündigungsgründen hingegen ist erlaubt und muss daher auch wahrheitsgemäß beantwortet werden. Kommt Ihre Lüge später ans Licht, darf der Arbeitgeber Sie sonst fristlos kündigen – und dann haben Sie bei der nächsten Bewerbung ein wirkliches Problem.
Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Die betriebsbedingte Kündigung. Aufträge bleiben aus, eine Standort muss geschlossen werden oder der Arbeitgeber muss die Insolvenz anmelden. Diese und weitere Ursachen können mögliche Kündigungsgründe für eine betriebsbedingte Kündigung sein, mit der der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet.
Ist die Kündigungsfrist mehr als drei Monate?
Nur wenn die Kündigungsfrist mehr als drei Monate beträgt, reicht es, wenn Sie sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Tipp: Dies können Sie telefonisch unter der bundesweiten Servicenummer:
Warum sind Kündigungen alltäglich?
Obwohl sie alltäglich sind und zu jedem Jobwechsel dazu gehören, zählen Kündigungen zu den eher weniger angenehmen Aufgaben jedes Personalers. Sie bedeuten – meistens – den Verlust eines lieb gewonnenen Kollegen, eine Menge Papierkram und hohe Aufwände für die Wiederbesetzung der Stelle. Manchmal sind Frust, Ärger und Ängste involviert.
Wer hat die Kündigung unterschrieben?
Prüfen Sie, wer die Kündigung unterschrieben hat und, ob die Person zur Kündigung berechtigt ist. In der Regel ist dies nur der Personalleier oder Geschäftsführer, Bei mehreren Geschäftsführern müssen alle Geschäftsführer unterschreiben, wenn diese nicht alleinvertretungsberechtigt sind. Die Angabe finden Sie im Handelsregisterauszug.