Ist der Drogenbesitz strafbar?

Ist der Drogenbesitz strafbar?

Drogenbesitz. Der Straftatbestand liegt vor, wenn eine natürliche Person Substanzen besitzt, ohne die vorgeschriebenen Voraussetzungen für den Besitz zu erfüllen ( § 29 BtMG). Dabei kann es sich sowohl um den Besitz von nicht-verkehrsfähigen Drogen wie Heroin oder Cannabis handeln, als auch um den Besitz von Betäubungsmitteln,…

Wie kann ein Drogenbesitz als Verbrechen eingestuft werden?

Je nach Wirkstoffkonzentration kann es sich dabei um sehr unterschiedliche Mengen handeln. Für Drogenbesitz in normalen Mengen sind Strafen bis zu 90 Tagessätzen vorgesehen, wodurch ein Drogenbesitz in diesem Rahmen noch als Vergehen ( § 12 StGB) und nicht als Verbrechen eingestuft wird.

Wie lange beträgt die Mindeststrafe für einen Drogenbesitz in großen Mengen?

Da die Mindeststrafe für einen Drogenbesitz in großen Mengen durch diese Hintertüre lediglich 90 Tage beträgt, besteht auch bei Drogenbesitz in großen Mengen eine Möglichkeit, im Einzelfall ein Verfahren gegen Auflagen einzustellen, wodurch der Beschuldigte nicht als vorbestraft gilt ( § 29a / § 30 BtMG).

Was ist die Haftstrafe für eine nicht geringe Menge Drogen?

Für den Besitz einer nicht geringen Menge Drogen ist eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen ( § 29a Abs. 1 Satz 2 BtMG ), wobei sich das Strafmaß dabei nicht nach der Menge des Betäubungsmittelbesitzes, sondern nach weiteren Umständen richtet (gewerblicher oder nicht-gewerblicher Handel, Organisation in Banden, Waffenbesitz).

Ist der Besitz strafbar?

Auch der Besitz ist strafbar: Entscheidend ist die Menge der Drogen, mit der jemand aufgegriffen wird. Wer eine Menge besitzt, die über den Eigenbedarf hinausgeht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Ist eine nicht geringe Menge Drogen strafbar?

Nicht geringe Menge. Für den Besitz einer nicht geringen Menge Drogen ist eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen ( § 29a Abs. 1 Satz 2 BtMG ), wobei sich das Strafmaß dabei nicht nach der Menge des Betäubungsmittelbesitzes, sondern nach weiteren Umständen richtet (gewerblicher oder nicht-gewerblicher Handel, Organisation in Banden,…

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