Wie können sie die Eintragung ihrer Ehe in das Deutsche Eheregister beantragen?
Sie können die Eintragung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Eheregister beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen.
Wie kann ich eine binationale Ehe eingehen?
Die binationale Eheschliessung in der Schweiz. Nach Schweizer Recht können Sie die Ehe eingehen, wenn Sie mündig, d.h. 18jährig sind oder bei entmündigten Personen, die Einwilligung des Vormundes haben (ZGB Art. 94). Es dürfen keine Ehehindernisse (z.B. eine bereits bestehende Ehe) vorliegen.
Ist die Eheprüfung kostenpflichtig?
Das Zivilstandesamt prüft die Dokumente und stellt fest, ob die Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Zivilstandesamt über die Höhe der zu erwartenden Kosten. Bedenken Sie auch, dass dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ist die Einbürgerungsmöglichkeit für verheiratete gültig?
Diese Einbürgerungsmöglichkeit für Verheiratete gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss für den deutschen Rechtskreis gültig geschlossen sein und im Zeitpunkt der Einbürgerung noch bestehen.
Wie lang ist die Meldefrist für eine Eheschließung?
Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden. erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde. Sie darf nicht älter als vier Wochen sein.
Welche Unterlagen benötigen sie für eine Eheurkunde im Ausland?
Erforderliche Unterlagen. gültiger Personalausweis oder Reisepass. Eheurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe, falls erforderlich mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
Kann das Standesamt eine Eheschließung anmelden?
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.