Kann ich mein Datenvolumen auch im Ausland nutzen?

Kann ich mein Datenvolumen auch im Ausland nutzen?

Grundsätzlich können Sie Ihre mobilen Daten verwenden. Ihr Anbieter muss Ihnen mitteilen, wie viel Datenvolumen Sie im Ausland verbrauchen können. Informiert Ihr Anbieter Sie nicht ausdrücklich über ein Roaming-Datenlimit, können Sie im Ausland das volle Datenvolumen verwenden.

Was ist Geister Roaming?

Vermeiden lässt sich „Geisterroaming“, indem man im Ausland den Netzmodus am Handy auf 3G umstellt – damit wird das 4G-/LTE-Netz deaktiviert und kann keine Signale mehr senden. Oder man sperrt Roaming komplett – entweder am Telefon selbst oder über den Provider.

Kann ich im EU Ausland kostenlos surfen?

Juni 2017 ist das Datenroaming im EU-Ausland kostenfrei – das bedeutet, du kannst Telefonate führen, SMS verschicken oder im mobilen Internet surfen, ohne teure Gebühren zu zahlen.

Wie wenden sie sich an die zuständige Ausländerbehörde?

Bei konkreten Fragen im Einzelfall zur Erteilung eines Aufenthaltstitels wenden Sie sich am besten direkt an die jeweils zuständige Ausländerbehörde. Für Sie als potenzieller Arbeitgeber von ausländischen Mitarbeitern ist auch das Beratungsangebot des Welcome Centers der Region Bodensee-Oberschwaben hilfreich.

Wie kann ein Ausländer zum Aufenthalt in Deutschland aufhalten?

Damit ein Ausländer zum Zweck einer Beschäftigung zum Beispiel einreisen und sich in Deutschland aufhalten kann, muss vorab ein Visum beziehungsweise Aufenthaltstitel für den beabsichtigten Aufenthaltszweck beantragt werden. Dies erfolgt in der Regel bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Ausland.

Wie haben sich die Regelungen für ausländische Mitarbeiter geändert?

Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) haben sich die Regelungen zur Ausbildung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zum Teil verändert. Hier wird auf die wichtigsten Veränderungen für Arbeitgeber eingegangen.

Welche Ausländerbehörde ist zuständig für die Erteilung eines Aufenthaltstitels?

Zuständig für die Erteilung eines grundsätzlich erforderlichen Aufenthaltstitels sowie der Arbeitserlaubnis ist die Ausländerbehörde. Bei konkreten Fragen im Einzelfall zur Erteilung eines Aufenthaltstitels wenden Sie sich am besten direkt an die jeweils zuständige Ausländerbehörde.

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