Was ist der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage?

Was ist der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage?

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen (VL) für Angestellte, die ein geringes Jahreseinkommen haben. VL zahlt der Arbeitgeber seinen Angestellten freiwillig. Die Sparzulage gibt es dafür, dass Du das Geld mindestens sieben Jahre lang in einen VL-Vertrag anlegst.

Wo wird die Anlage VL eintragen?

Seit 2017 müssen Vermögenswirksame Leistungen nicht mehr gesondert in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Seitdem übermittelt der Anbieter, bei dem die VL angelegt wurden (Anlageinstitut), alle notwendigen Daten elektronisch an das Finanzamt.

Wird die Arbeitnehmersparzulage automatisch ausgezahlt?

Die Auszahlung der festgesetzten Sparzulage an den Arbeitnehmer erfolgt durch das Finanzamt, wenn die für die Anlageart geltende Sperrfrist bereits abgelaufen ist oder für die Anlageart keine Sperrfrist gilt (z. B. bei Entschuldung von Wohnungseigentum).

Wie beantrage ich Arbeitnehmersparzulage ohne Steuererklärung?

Auch wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, können Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Ihre Bausparkasse schickt Ihnen in der Regel einen Vordruck zu.

Wann Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage?

Den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage müssen Sie spätestens vier Jahre nach Ablauf des Sparjahres stellen. Bis Ende 2021 können Sie also noch den Antrag für 2017 stellen.

Wer zahlt die Arbeitnehmersparzulage aus?

Die Arbeitnehmersparzulage wird über die „Zentralstelle Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie“ (ZANS) verwaltet und kontrolliert. Die zuständigen Finanzämter setzen die Höhe der Sparzulage nach Antrag fest. Nach Ablauf der Sperrfrist zahlt das Finanzamt die Sparzulage an die Arbeitnehmer aus.

Wann wird die Arbeitnehmersparzulage gutgeschrieben?

Die Auszahlung des staatlichen geförderten Zuschusses erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist, die in der Regel sieben Jahre beträgt. Die vom Arbeitgeber erhaltenen vermögenswirksamen Leistungen sind demnach längerfristig anzulegen. In dem Zeitraum der Sperrfrist gilt es zu sparen – es werden keine Ausgaben getätigt.

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