Was muss ich beachten wenn ich von Tschechien nach Deutschland einreise?
Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor ihrer Einreise in der Tschechischen Republik aufgehalten haben, unterliegen der Pflicht zur Einreiseanmeldung, Vorlage eines Negativtests oder eines Genesenen- oder Impfnachweises und der Quarantäne.
Welche Dokumente Einreise Tschechien?
Die Einreise nach und der Aufenthalt in Tschechien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja.
- Vorläufiger Reisepass: Ja.
- Personalausweis: Ja.
- Vorläufiger Personalausweis: Ja.
- Kinderreisepass: Ja.
Was muss ich beachten wenn ich mit dem Auto nach Tschechien fahre?
Was muss ich in Tschechien im Auto haben?
- Warndreieck.
- Warnweste.
- Verbandskasten.
- Reservereifen oder Reparaturset.
- Ersatzlampen (ausgenommen Xenon- oder Neonleuchten, LED)
- Fahrzeugschein.
- Führerschein.
Kann man mit einem tschechischen Visum in die Tschechische Republik einreisen?
Andere Ausländer können nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Ist die Einreise in die Tschechische Republik verboten?
Die Aus- und Einreise in Länder mit einem extrem hohen Infektionsrisiko ist bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aus Ländern der grauen Kategorie ist die Einreise in die Tschechische Republik nur in Ausnahmefällen mit negativem PCR-Test, Online-Einreiseanmeldung und Quarantäne möglich.
Wie lange dauert die Durchreise aus der Tschechischen Republik?
Die Durchreise aus Deutschland und anderen Nachbarländern der Tschechischen Republik darf nicht länger als 24 Stunden, aus allen anderen Ländern nicht länger als 12 Stunden dauern. Es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen usw.) erlaubt.
Wie sind Ausländer in der Tschechischen Republik registriert?
Registrierung. Ausländer, die nicht in einem Hotel oder einer Pension wohnen, sind verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden.