Wo kann man Mutter-Kind-Kur beantragen?
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind in Deutschland alle Mütter, die krank beziehungsweise aufgrund eines schlechten gesundheitlichen oder psychischen Zustands gefährdet sind.
Wie bekomme ich schnell eine Mutter-Kind-Kur?
Ihre Wünsche berücksichtigend wählen wir gemeinsam mit Ihnen, anhand Ihrer Unterlagen, einen Termin und die passende Klinik aus und stellen den Antrag für Sie bei Ihrer Krankenkasse. Von dieser erhalten Sie dann nach ca. 3 bis 6 Wochen eine Kostenzusage oder -ablehnung.
Wer hat ein Recht auf Mutter-Kind-Kur?
Anspruch. Wie oft habe ich Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur? Alle 4 Jahre haben Erziehende Anspruch auf eine Kur, wenn die medizinischen und/oder psychosozialen Voraussetzungen vorliegen. Auch Männer in Familienverantwortung können eine Vater-Kind-Kur beantragen.
Wer zahlt das Gehalt bei einer Mutter-Kind-Kur?
Bei einer Kur mit Kind sollen sich gestresste Eltern erholen. Verordnet ein Arzt eine Kur mit Kind, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen. Dabei muss der Chef das volle Gehalt zahlen (Paragraf 9 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Wie lange wartet man auf eine Mutter-Kind-Kur?
Die Krankenkasse hat zwischen drei bis fünf Wochen Zeit über Ihren Antrag zu entscheiden. Dann ist die Kostenzusage meist für ein halbes Jahr lang gültig. Innerhalb diesen Zeitraums müssen Sie die Kur antreten.
Wie lange dauert es um eine Kur genehmigt zu bekommen?
Die positive Entscheidung über einen Reha-Antrag dauert in der Regel drei Wochen. Manchmal wird die Bewilligungsfrist allerdings verlängert, zum Beispiel wenn ein medizinisches Gutachten nötig ist oder wenn der Antrag beim falschen Rehabilitationsträger eingereicht wurde.
Wie lange kann man eine Mutter Kind Kur machen?
Alle 4 Jahre haben Erziehende Anspruch auf eine Kur, wenn die medizinischen und/oder psychosozialen Voraussetzungen vorliegen. Ist eine Kur vorzeitig begründet, kann auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist ein Antrag gestellt werden.
Kann der Chef eine Mutter Kind Kur verweigern?
Eine Genehmigung der Kur ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber muß die Bescheinigung/Attest akzeptieren und kann den Kuraufenthalt auch nicht mit bestehendem Urlaubsanspruch verrechnen. Da die Kur genehmigt ist, müssen Sie diese auch antreten.