Wie konnen sie sich einburgern lassen?

Wie können sie sich einbürgern lassen?

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich einbürgern lassen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Einbürgerung bietet Ihnen politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe.

Welche Kenntnisse benötigen sie für eine Einbürgerung in Deutschland?

Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem Sie leben.

Was bieten die Bundesländer für die Einbürgerung an?

Zum Teil bieten die Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an. Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde. Wenn Sie für die Einbürgerung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen, können Sie einen Integrationskurs besuchen und das „Zertifikat Integrationskurs “ erwerben.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich zur Einbürgerung?

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig. Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich.

Was sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung?

Für die Einbürgerung ist der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich. Das Fehlen von Vorstrafen und Verfassungstreue sind weitere Kriterien. Auch müssen Sie in der Lage sein, sich finanziell selbst zu unterhalten.

Wie sind die bundeseinheitlichen Regelungen für die Einbürgerung geändert worden?

Die bundeseinheitlichen Regelungen für die Einbürgerung wur- den 2005 und 2007 weiter verändert. So ist beispielsweise die Aufenthaltszeit für eine Anspruchseinbürgerung bei er- folgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs auf sieben Jahre verringert worden.

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