Ist derjenige berechtigt die Quittung zu empfangen?

Ist derjenige berechtigt die Quittung zu empfangen?

Derjenige, der eine Quittung an den Schuldner übergibt, ist in der Regel auch berechtigt, von diesem die Leistung zu empfangen ( § 370 BGB). Die Quittung kann als Tatsachen feststellende Erklärung (Wissenserklärung) auch von Beschränkt geschäftsfähigen und geschäftsunfähigen Personen wirksam ausgestellt werden.

Ist die Unterschrift einer Quittung echt?

Ferner wird nach § 440 Abs. 2 ZPO (widerlegbar) vermutet, dass die über der Unterschrift einer Quittung stehende Schrift ebenfalls echt sei. Mindestinhalt einer Quittung sind neben der Bestätigung der erhaltenen Leistung und der Datumsangabe auch die Unterschrift, denn die Quittung unterliegt dem Schriftformgebot (§ 368 Satz 1 u. § 126 Abs. 1 BGB).

Was ist eine Quittung?

Bei einer Quittung handelt es sich um eine Empfangsbestätigung für Waren und erbrachte Leistungen. Häufig dienen diese Urkunden zur Dokumentation von Geldleistungen. Jeder Kunde hat gegenüber dir als Verkäufer das Recht auf Ausstellung einer ordnungsgemäßen Quittung.

Wie kann die Quittung für Zahlungen wirksam ausgestellt werden?

Die Quittung kann als Tatsachen feststellende Erklärung (Wissenserklärung) auch von Beschränkt geschäftsfähigen und geschäftsunfähigen Personen wirksam ausgestellt werden. Quittungen für Zahlungen werden u. a. auf einem Quittungsblock, einem Buch mit heraustrennbaren Quittungsvordrucken, angefertigt.

Warum gibt es die Bezeichnung Quittung?

Hinweis: Die Bezeichnung Quittung lässt sich auf das Adjektiv „quitt“ zurückführen, das wiederum vom altfranzösischen „quite“ = „ungebunden“ oder „frei“ stammt. Mit einer Quittung wird also sozusagen das „quitt sein“, also „frei sein“ zweier Parteien von erbrachten Leistungen ausgedrückt. Warum brauchst du eine Quittung?

Wie kannst du eine Quittung erstellen?

Du kannst eine Quittung entweder unter Verwendung von Quittungsvorlagen aus dem Internet erstellen, einen Quittungsblock nutzen oder die Pflichtangaben auf einem einfachen Blatt Papier notieren. Du und auch der Empfänger der Quittung erhaltet je ein Exemplar.

Ist mündliche Quittung nicht ausreichend?

Wichtig ist hierbei allerdings, dass eine Quittung laut § 14 Abs. 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) nie eine Rechnung ersetzen kann. Der Gesetzgeber gibt durch das Steuerrecht vor, dass das mündliche Quittieren einer Leistung nicht ausreichend ist.

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