Was braucht man um Aufenthalt zu beantragen?

Was braucht man um Aufenthalt zu beantragen?

Für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Gesicherter Lebensunterhalt.
  2. Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren.
  3. Kein offenes Strafverfahren.
  4. Gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung.

Hat der Verstorbene Elternteil sich allein um das Kind gekümmert?

Wenn der verstorbene Elternteil sich allein um das Kind gekümmert hat und das alleinige Sorge­recht innehatte, überträgt das Famili­en­ge­richt nach dessen Ableben dem anderen Elternteil das Sorge­recht. Zuvor prüft es jedoch, ob diese Entscheidung im Sinne des Kindes wäre.

Wie darf ein Elternteil den Umgang verweigern?

Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang nur verweigern, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie bspw. Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, schwere Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach Aufenthalt mit Umgangsberechtigtem, Entführungsgefahr, Drogen- und Alkoholmissbrauch des Umgangsberechtigten oder ansteckende Krankheiten.

Ist der andere Elternteil mit dieser Entscheidung einverstanden?

Nicht immer ist der andere Elternteil jedoch mit dieser Entscheidung einverstanden, was im schlimmsten Fall eine Kindesentziehung nach sich ziehen kann. Dann enthält der Elternteil ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht das Kind dem anderen Elternteil vor oder taucht mit dem Nachwuchs sogar unerlaubt unter.

Kann ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil haben?

Möchte ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil, ist dies kein Grund für einen Entzug des Umgangsrecht. Der Anspruch auf Umgang des Elternteils bleibt dennoch bestehen, selbst wenn das Kind nicht möchte. In diesem Fall empfiehlt es sich als Bezugsperson positiv auf das Kind einzuwirken und den Kontakt mit dem Elternteil zu fördern.

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