Wann und wie lange darf ein Jugendlicher arbeiten?
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs. 1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen erlaubt die Beschäftigung von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr.
Wie dürfen 15 Jährige arbeiten?
Jugendliche (15–18 Jahre): Hier sind die Einschränkungen nicht ganz so streng. Prinzipiell darfst du in diesem Alter 40 Stunden in der Woche arbeiten. Das heißt, es sind maximal 8 Stunden am Tag an 5 Wochentagen erlaubt.
Was ist für die Arbeitserlaubnis erforderlich?
Wichtig: Für die Arbeitserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel erforderlich. Diesen Aufenthaltstitel erteilt die ausstellende Behörde immer gemeinsam mit der Arbeitserlaubnis. Da die Arbeitserlaubnis in Abhängigkeit zum Aufenthaltstitel steht, muss der Nachweis des Wohnsitzes in Form eines Mietvertrages erfolgen.
Wie bekommt man eine unbefristete Arbeitserlaubnis?
Wie bekommt man die unbefristete Arbeitserlaubnis? Um eine unbefristete Arbeitserlaubnis zu erhalten, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt nötig bzw. die Niederlassungserlaubnis. Diese erlaubt einen unbefristeten Aufenthalt und damit die vollständige Integration in Deutschland.
Ist die Arbeitserlaubnis vom Aufenthaltstitel abhängig?
Da die Arbeitserlaubnis vom Aufenthaltstitel abhängt, muss der Antragsteller durch Vorlage eines Mietvertrags einen Wohnsitz nachweisen. Gelingt dies, stellt die Bewilligung durch die zuständige Ausländerbehörde in der Regel kein größeres Problem dar. In vielen Fällen muss aber zusätzlich noch die Bundesagentur für Arbeit (BA) zustimmen.
Wann stellt ein Ausländer einen Antrag auf Arbeitserlaubnis?
Plant ein Ausländer die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses in Deutschland und erfüllt die bereits genannten Kriterien, stellt er bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Arbeitserlaubnis. Für diesen Zweck sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich.