Welches Gericht ist bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuständig?
Das Arbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitssachen).
Welche Angelegenheiten werden vor dem Arbeitsgericht im Rahmen des Urteils Verfahrens verhandelt?
Im Urteilsverfahren sind die Gerichte für Arbeitssachen für individualrechtliche Verfahren im Rahmen von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig (§ 2 ArbGG). Im Beschlussverfahren werden dagegen kollektive Streitfälle (z. B. Im Urteilsverfahren ergeht ein Urteil, im Beschlussverfahren ein Beschluss.
Welche Gerichte sind für folgende Streitfälle zuständig?
Zuständig ist nach § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Amtsgericht bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Das Landgericht ist nach §§ 71 I, 23 GVG bei einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig. Anmerkung: In sehr seltenen Fällen kann ausnahmsweise das Arbeitsgericht zuständig sein.
Welche Unterschiede gibt es bei der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte?
Unterschieden wird bei der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte grundsätzlich in örtliche, sachliche und instanzielle Zuständigkeit. In Bezug auf die örtliche Zuständigkeit ist regelmäßig der Gerichtsstand des Arbeitsortes einschlägig – also der Bezirk, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet.
Wo ist der Gerichtsstand des Arbeitnehmers zuständig?
Danach ist der Gerichtsstand dort, wo der Erfüllungsort liegt, also wo sich der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses befindet. Arbeitet der Arbeitnehmer regelmäßig an einem Betriebssitz, ist das Arbeitsgericht für den Ort des Betriebssitzes auch zuständig.
Welche Aufgaben sind bei der Festlegung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz?
Wesentliche Aufgaben bei der Festlegung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz sind: Ermittlung der für das Unternehmen relevanten Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz (abgeleitet aus den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz) sowie anderer arbeitsschutzrelevanter Anforderungen.
Wie ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers geregelt?
Die Form und Erbringung der Leistung ist in Arbeitsverträgen und Vereinbarungen geregelt. Der Arbeitgeber ist einzig für vertraglich vereinbarte Leistungen schuldpflichtig. Da in den Verträgen die Leistungen eher oberflächlich und pauschal geregelt sind, kommt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers hohe Bedeutung zu.