Welche Behorden sind fur ihre Einburgerung zustandig?

Welche Behörden sind für ihre Einbürgerung zuständig?

Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei: der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde den Jugendmigrationsdiensten (JMD)

Was bieten die Bundesländer für die Einbürgerung an?

Zum Teil bieten die Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an. Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde. Wenn Sie für die Einbürgerung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen, können Sie einen Integrationskurs besuchen und das „Zertifikat Integrationskurs “ erwerben.

Wie können sie sich in Deutschland einbürgern lassen?

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Sie müssen dazu einen Antrag stellen. Ab Ihrem 16. Geburtstag (§ 37 Staatsangehörigkeitsgesetz) können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen.

Wie können sie einen Antrag zur Einbürgerung stellen?

Ab Ihrem 16. Geburtstag (§ 37 Staatsangehörigkeitsgesetz) können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei: der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Was kostet eine Einbürgerung beim Bürgeramt?

1. Beratungstermin (bei Bürgeramt / Einbürgerungsbehörde) Falls vorausgesetzt: Ausbürgerung – Letzter Schritt: Neue deutsche Urkunde (Kopie) beim Konsulat des Heimatlandes nachreichen Die Einbürgerung kostet 255 € pro erwachsene Person und 51 € für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden.

Was kostet ein Einbürgerungsprozess?

Der Einbürgerungsprozess kostet individuell aber mehr als 255€. In vielen Fällen sind Gesamtkosten bei rund 500€. Damit man eingebürgert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Oder mindestens zwei Jahren mit deutschen Ehemann/Ehefrau verheiratet und Ehepartner hat seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit

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