Wann brauche ich die A1?
Arbeitnehmer*innen, verbeamtete Personen und Selbständige brauchen regelmäßig eine A1-Bescheinigung, wenn sie grenzüberschreitend innerhalb der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland tätig sind.
Was passiert wenn man keine A1 Bescheinigung hat?
Die A1-Bescheinigung weist nach, dass während einer Entsendung das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt. Liegt sie nicht vor, kann das dazu führen, dass der Arbeitnehmer die Arbeit sofort niederlegen muss, keinen Zutritt zu einem Gelände erhält oder dass Bußgelder fällig werden.
Für welche Länder gilt die A1 Bescheinigung?
Grundsätzlich benötigt jeder, der beruflich in der EU, in der Schweiz, Norwegen und Island unterwegs ist, die A1-Bescheinigung. Das können Arbeitnehmer Selbstständige und Geschäftsführer sind.
Wie lange dauert das Visum für Visumanträge?
Das I-Visum hat eine der kürzesten Bearbeitungszeiten für Visumanträge. In der Regel wird das Visum für Mitglieder der ausländischen Medien, der Presse und des Rundfunks innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Bewerbung bearbeitet.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines e-1-visums?
Die Bearbeitung eines E-1-Visums dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Wochen. Sobald die Bearbeitungszeit abgelaufen ist, wird Ihnen mitgeteilt, ob das Visum bearbeitet oder Ihr Antrag abgelehnt wurde.
Wie lange dauert das U-Visum für Straftaten?
Das U-Visum hat eine relativ lange Bearbeitungszeit. Das U-Visum für Opfer von Straftaten kann 12 bis 14 Monate dauern, bis es bearbeitet und genehmigt wurde. Dieses Visum ist einzigartig und selten und beruht auf einer gründlichen Untersuchung mildernder Umstände, weshalb die Bearbeitungszeiten für Anträge länger sind als für andere Visa.
Wie lange dauert das Schengen-Visumverfahren?
Die Bearbeitungsgebühr beträgt für Schengen-Visa grundsätzlich 80 Euro, für nationale Visa (zum längerfristigen Aufenthalt) 75 Euro. Bearbeitungsdauer – Wie lange dauert das Visumverfahren? Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen bis zu 14 Arbeitstage, um über einen Antrag für ein Schengen-Visum zu entscheiden.