Wann wird ein Pfleger bestellt?
Wird die gesamte elterliche Sorge vom Familiengericht entzogen, dann bestellt das Gericht einen Vormund. Werden Teile der elterlichen Sorge entzogen, dann bestellt das Gericht einen Pfleger.
Wann wird eine Pflegschaft angeordnet?
Eine Pflegschaft für unbekannte Beteiligte kann angeordnet werden, wenn mitwirkende Personen bei einer Angelegenheit unbekannt bzw. ihre Existenz ungewiss ist. Möglich ist diese Pflegschaft beispielsweise für ein potenzielles Enkelkind, das noch nicht gezeugt ist und ggf. einen Erbanspruch hat.
Wann endet die Pflegschaft?
(1) Die Pflegschaft für eine unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft stehende Person endigt mit der Beendigung der elterlichen Sorge oder der Vormundschaft. (2) Die Pflegschaft für eine Leibesfrucht endigt mit der Geburt des Kindes.
Warum hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil?
„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil“ (§ 1684 BGB). Das Umgangsrecht ist vor allem für denjenigen wichtig, bei dem das Kind nicht lebt. So wird sichergestellt, dass der Kontakt nicht abreißt und sich eine Beziehung zum anderen Elternteil entwickeln kann.
Wie kann ich den Umgang zum Elternteil bestimmen?
Ab einem Alter von zwölf Jahren kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen. In den Jahren davor kann das Kind nicht selbst entscheiden, ob es den Umgang zum Elternteil pflegen möchte oder nicht. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es vor Manipulation geschützt werden soll.
Was kann der Elternteil mit seinem Kind bestimmen?
Grundsätzlich kann der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, also allein über Alltägliches bestimmen, auch wenn geteiltes Sorgerecht angeordnet ist. Gleiches gilt, wenn sich ein Elternteil mit seinem Kind im Urlaub befindet.
Wie kann der Elternteil die Lebensführung des Kindes bestimmen?
Allgemeine Bestimmungen über die Lebensführung des Kindes kann daher der Elternteil treffen, bei dem das Kind lebt bzw. sich aufhält – obwohl geteiltes Sorgerecht gilt. Grundsätzlich kann der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, also allein über Alltägliches bestimmen, auch wenn geteiltes Sorgerecht angeordnet ist.