Kann man österreichische und deutsche Staatsbürgerschaft haben?
Das Kind eines deutsch-österreichischen Ehepaares erhält von Geburt an sowohl die deutsche als auch die österreichische Staatsangehörigkeit. a) Mutter Österreicherin, Vater Deutscher: Das Kind erwirbt die österreichische Staatsangehörigkeit durch Abstammung von der Mutter (§ 7 Abs. 3 StbG).
Wie bekomme ich als Deutscher in Österreich die Staatsbürgerschaft?
Das sind folgende Zeiten:
- 30 Jahre Wohnsitz in Österreich.
- 15 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich und Nachweis, dass Sie persönlich und beruflich nachhaltig integriert sind.
- 10 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich als Asylberechtigte oder Asylberechtigter.
Wie kann man sich gegen die doppelte Staatsbürgerschaft entscheiden?
Man kann sich natürlich auch gegen die doppelte Staatsbürgerschaft entscheiden und mit Erreichen der Volljährigkeit den zweiten Pass abgeben. Es kann natürlich auch sein, dass zwar nach deutschem Recht keine Optionspflicht herrscht, das andere Land allerdings eine Entscheidung fordert.
Ist der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft möglich?
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch z.B. Verleihung setzt daher voraus, dass Personen, die die Staatsbürgerschaft beantragen, aus dem bisherigen Staatsverband ausscheiden, soweit ihnen dies möglich und zumutbar ist.
Wie verliert man die Staatsbürgerschaft in den USA?
Ansonsten verliert man die ursprüngliche Staatsbürgerschaft, sobald man in den USA eingebürgert wird. Durch die doppelte Staatsbürgerschaft in den USA haben deutsche und österreichische Staatsbürger den Vorteil gegenüber der Daueraufenthaltserlaubnis, dass sie uneingeschränkt reisen können ohne dabei gegebenenfalls ihre Green Card zu verlieren.
Ist der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft dauerhaft?
Der einmalige Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft ist dauerhaft. Dies bedeutet, dass auch der spätere Verlust bzw. die Zurücklegung der fremden Staatsbürgerschaft nicht dazu führt, dass die österreichische Staatsbürgerschaft wieder auflebt. Der Verlust tritt unabhängig davon ein, ob der Verlust der Staatsbürgerschaft beabsichtigt war.
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