Was ist die Deüv?
DEÜV steht für Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. In dieser Verordnung ist geregelt, wie das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und den Trägern der Sozialversicherung erfolgt.
Was ist jahresmeldung?
Mit der Abgabe von Jahresmeldungen stellen Arbeitgeber Informationen zu Arbeitsentgelten für die Sozialversicherung bereit, zusammengefasst für ein Kalenderjahr. Inhalt der Jahresmeldung sind die Beschäftigungsdauer im abgelaufenen Kalenderjahr und das zur Rentenversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt.
Wann Abmeldung 34?
Abmeldungen
Schlüsselzahl | Abgabegrund |
---|---|
31 | Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel |
32 | Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel |
33 | Abmeldung wegen sonstiger Gründe / Änderungen im Beschäftigungsverhältnis |
34 | Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung aufgrund einer Unterbrechung von länger als einem Monat |
Welche Meldung bei Elternzeit?
Sie erhält den Abgabegrund „52“. Mit dieser Kennzeichnung wird deutlich, dass es sich hier um Elternzeit und nicht um einen unbezahlten Urlaub handelt. Nimmt eine Mutter Elternzeit in Anspruch, dürfte häufig eine Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund „52“ nicht erforderlich sein.
Wer macht Deüv Meldung?
Für Sie als Arbeitgeber gehören dazu die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger Ihrer Arbeitnehmer, die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie Ihr Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft und Unfallkasse).
Wo finde ich die Deüv?
Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV) Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz finden Sie immer die aktuelle Version der Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung – kurz DEÜV genannt.
Wann muss man eine jahresmeldung machen?
Für alle am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten übermitteln Sie mit der folgenden Gehaltsabrechnung – spätestens zum 15. Februar des Folgejahres – eine Jahresmeldung.
Was ist 50 jahresmeldung?
Diese sogenannte Entgelt-/Jahresmeldung ist bis zum 15.02. des Folgejahres an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) mit dem Abgabegrund „50“ zu übermitteln. Als Entgelt wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gemeldet.