Was ist mit Handelsname gemeint?

Was ist mit Handelsname gemeint?

Ein Handelsname (auch: Handelsbezeichnung) ist die als Wortmarke geschützte Bezeichnung eines Artikels, eines Herstellungsverfahrens, einer chemischen Verbindung oder Ähnlichem.

Kann man als Privatperson eine Marke anmelden?

Ist die Marke erfolgreich eingetragen, haben Sie das Recht anderen die Verwendung Ihrer Marke zu verbieten. Marken können grundsätzlich von jedem Unternehmen und von jeder Privatperson angemeldet werden, für beliebige Waren und Dienstleistungen. Ein Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich.

Welche Waren und Dienstleistungen werden beim Markenrecht unterteilt?

Angaben der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird Beim Markenrecht werden Produkte und Dienstleistungen in 45 verschiedene Markenklassen unterteilt. Dabei handelt es sich um 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen.

Welche Gebühren sind bei der Markenanmeldung für eine Marke enthalten?

Bei der Markenanmeldung für eine Marke sind in den Gebühren von 300 Euro (bei elektronischer Markenanmeldung 290 Euro), die das DPMA erhebt, drei Waren- und Dienstleistungsklassen bereits enthalten. Je zusätzlicher Klasse werden 100 Euro durch das DPMA im Zuge der Markenanmeldung berechnet.

Warum nutzen Gründer eine Marke für ihre Dienstleistung?

Viele Gründer nutzen eine Marke für ihr Produkt oder ihre Dienstleistung. So unterscheiden sie sich vom Wettbewerb und bleiben bei Kunden im Kopf. Mit der Markenanmeldung können Sie diesen Vorteil auch schützen lassen. Die Eintragung erfolgt in Deutschland über das Deutsche Patent- und Markenamt.

Ist die Eintragung notwendig für den Markenschutz?

Die Eintragung ist somit notwendig, für die Entstehung des Markenschutzes. Als natürliche Personen werden reale Menschen bezeichnet. Wohingegen es sich bei juristischen Personen um Personengesellschaften handelt, die rechtsfähig sind und somit Verträge abschließen können.

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