Welche Folgen hat eine Urheberrechtsverletzung?
Eine Urheberrechtsverletzung kann verschiedene rechtliche Folgen haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rechtsverstoß wissentlich oder unwissentlich erfolgte. Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erfolgt, um einen Rechtsverstoß zu beseitigen und ihn künftig zu unterbinden.
Warum muss eine Urheberrechtsverletzung in Österreich geahndet werden?
Demnach muss eine Urheberrechts-verletzung in Österreich nicht auf Grundlage des österreichischen Urheberrechts geahndet werden. Auch dann nicht, wenn der Schädiger österreichischer Staatsbürger ist und die Tat in Österreich begangen hat.
Wie erfolgt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erfolgt, um einen Rechtsverstoß zu beseitigen und ihn künftig zu unterbinden. Die Abmahnung enthält in der Regel eine Vertragsstrafe für den Fall, dass es trotz der unterschriebenen Unterlassungserklärung zu einer erneuten Urheberrechtsverletzung kommt.
Wie lange dauert die Verjährung bei einer Urheberrechtsverletzung?
Bei einer Urheberrechtsverletzung setzt die Verjährung drei Jahre nach der Entdeckung des Verstoßes ein. Als Urheber steht es Ihnen frei wegen einer Urheberrechtsverletzung den vermeintlichen Rechteverletzer direkt zu kontaktieren (zum Beispiel per Mail) und ihn über seinen Verstoß zu informieren.
Ist der Beseitigungsanspruch eine Ergänzung zur Urheberrechtsverletzung?
Beim Beseitigungsanspruch handelt es sich um eine Ergänzung zur Unterlassung. Denn trotz Unterlassung einer bestimmten Handlung kann die Urheberrechtsverletzung weiterhin bestehen. Bei einer Beeinträchtigung des Urheberrechts kann der Urheber die Beseitigung der Urheberrechtsverletzung verlangen.
Wie unterbleibt die Bezahlung eines Urheberrechtsverletzungen?
Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie in der Regel zu erfolgen hat. Andere Urheberrechtsverletzungen können zum Beispiel in der Änderung eines Werkes oder seines Titels liegen. Unberechtigte Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes ist ebenfalls ein Verstoß gegen das Urheberrecht.