Was wird für eine Patentanmeldung benötigt?
2. Benötigte Unterlagen, um ein Patent anmelden zu können
- Eine technische Beschreibung Ihrer Geschäftsidee.
- Patentansprüche (Schutzumfang Ihres Patents)
- Zeichnungen Ihrer Idee (falls notwendig)
- eine Zusammenfassung Ihrer Geschäftsidee (nicht länger als 1.500 Zeichen) sowie.
- eine Erfinderbenennung Ihrer Idee.
Was schützt das Patent?
Mit Patenten können Sie Ihre technischen Erfindungen (innovative Produkte oder Verfahren) vor unerwünschter Nachahmung schützen. Sie erfüllen gleichzeitig eine wichtige Informationsfunktion: Die Veröffentlichung der Erfindung gibt Anreize für weitere Forschung und Entwicklung.
Was ist der Unterlassungsanspruch bei einer Patentverletzung?
Neben Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen und eines Vorlage- und Besichtigungsanspruchs ist es dem Patentinhaber von Gesetzeswegen her außerdem erlaubt, eine Vernichtung der patentverletzenden Erzeugnisse zu fordern. 4. Der Unterlassungsanspruch bei einer Patentverletzung
Was ist der Schadensersatzanspruch bei Patentverletzung?
Der Schadensersatzanspruch bei Patentverletzung. Beim Schadensersatzanspruch beharrt der Patentinhaber darauf, dass ihm die unrechtmäßige Nutzung seines Patents finanziell abgegolten wird und der Verletzer für den Schaden aus entgangenen Verkäufe und Lizenzgebühren aufgrund der illegalen Verwendung der Erfindung aufkommt.
Was ist ein Verbot von Patentverletzungshandlungen?
Es versteht sich, dass ein Verbot von Patentverletzungshandlungen in den meisten Fällen nur dann die vom Gesetzgeber gewünschte Wirkung haben kann, wenn eine Nichtbeachtung empfindliche Sanktionen für den Patentverletzer zur Folge hat. Diese können zivilrechtlicher und – gegebenenfalls – sogar strafrechtlicher Art sein.
Wie kann man bei einer Patentverletzungsklage öffentlich bekannt machen?
Im Falle einer Patentverletzungsklage schließlich kann gemäß § 140e PatG „der obsiegenden Partei im Urteil die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekannt zu machen, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegt“.