Wie werden Markenrechte geschützt?
Aber es werden nicht nur Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen geschützt. Markenrechtlichen Schutz können auch der Name eines Unternehmens – sog. Unternehmenskennzeichen – sowie Werktitel erlangen. Werktitel sind Begriffe, die für urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden wie bspw.
Wie kann der Markenschutz beweiset werden?
Der Markenschutz lässt sich weitgehend durch die Urkunde als solche beweisen. Eine registrierte Marke kann von erheblicher Bedeutung bei der Registrierung oder dem Erhalt eines Domainnamen im Internet sein.
Was muss man bei der Wiedergabe der Marke beachten?
Wiedergabe der Marke: Sie müssen bei der Markenanmeldung die Marke genau in der Form an das DPMA übermitteln, wie diese später verwendet werden soll. Dies umfasst auch Formatvorgaben für die schriftliche oder elektronische Übermittlung, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Wie hilft der Unternehmer bei der Markenanmeldung?
Er berät den Unternehmer, hilft bei der Markenrecherche und gibt eine Ersteinschätzung über die Erfolgswahrscheinlichkeit der Markenanmeldung ab. Denn mit der Anmeldung einer Marke ist noch nicht garantiert, dass das Markenamt die Anmeldung auch akzeptiert bzw. die Marke am Ende auch im Markenregister einträgt.
Wie kann ein Logo als Marke geschützt werden?
Ein Logo kann – durchaus auch parallel – als Marke und als Design geschützt werden. Wenn Sie das Logo vor allem zur markenmäßigen Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen nutzen möchten, die von Ihrem Unternehmen angeboten werden, sollten Sie das Logo als Marke schützen lassen.
Ist die Eintragung notwendig für den Markenschutz?
Die Eintragung ist somit notwendig, für die Entstehung des Markenschutzes. Als natürliche Personen werden reale Menschen bezeichnet. Wohingegen es sich bei juristischen Personen um Personengesellschaften handelt, die rechtsfähig sind und somit Verträge abschließen können.
Welche Möglichkeiten gibt es für den internationalen Markenschutz?
Für den internationalen Markenschutz gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen ist die Markenanmeldung für Europa beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) möglich. Die Anmeldung einer sogenannten Unionsmarke – vormals auch als Gemeinschaftsmarke bezeichnet – ist über das DPMA möglich.