Wie wird der Verlagsvertrag zwischen dem Verlag und dem Verlag geschlossen?

Wie wird der Verlagsvertrag zwischen dem Verlag und dem Verlag geschlossen?

Der Verlagsvertrag wird zwischen dem Urheber und dem Verlag geschlossen. Darin überträgt der Urheber auf den Verlag die Verwertungsrechte ausschließlich an seinen kompositorischen Werken (und nicht an den Tonaufnahmen, diese sog. „Leistungsschutzrechte“ werden i.d.R. an ein Label übertragen).

Was regelt der Verlagsvertrag?

Der Verlagsvertrag regelt die Verwertung von Werken der Literatur und Musik. Üblicherweise werden dabei zwischen dem Verfasser (Autor, Komponist etc.) und dem Verleger individuelle Vereinbarungen getroffen. Darin übernimmt der Verfasser die Pflicht, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen.

Was ist der Co-Verlagsvertrag?

Im Co-Verlagsvertrag wird dann vereinbart, welche Aufgaben der jeweilige Verlag wahrnimmt, so z.B. die Werkanmeldung, Subverlagsvergaben, Notendruck sowie Filmrechtevergaben. Der Autor überträgt dem Verlag in der Regel die weltweiten Verwertungsrechte.

Wie kann ich die Werke beim Verlag aufteilen?

Eine Möglichkeit ist, dass sämtliche Werke beim Verlag verbleiben und an den Editionär wie bisher abgerechnet werden. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Werke auf den Verlag zu 100% übergehen, der Editionär wird also nicht mehr beteiligt. Alternativ können sich Verlag und Editionär die Werke auch aufteilen.

Wie ist der Abschluss von Verlagsverträgen?

Üblich ist der Abschluss von schriftlichen Verlagsverträgen. Durch Beratung und entsprechende Musterverträge unterstützen wir unsere Mitglieder dabei. Die wichtigste gesetzliche Regelung im Verlagsrecht ist das Verlagsgesetz. Es stammt aus dem Jahr 1901 – und viele Vorschriften können heute durch abweichende vertragliche Regelungen ersetzt werden.

Was ist ein Editionsvertrag?

Im Editionsvertrag wird die Zusammenarbeit zwischen einem Verlag und einem „sonstigen Musikschaffenden“ geregelt. Das kann ein Manager, Produzent, Booker oder auch Anwalt sein. Durch ihre Arbeit haben sie nämlich Kontakte zu Künstlern/Autoren, welche die Musikschaffenden an einen Verlag vermitteln können.

Was ist eine Anfrage zum Verlagsvertrag?

So eine Anfrage ist also auf jeden Fall Grund zu Freude, ganz egal, wie Sie zum Abschluss eines Verlagsvertrages stehen, denn sie signalisiert ein absolut ernst gemeintes Kompliment. Wie Sie dann weiter vorgehen, das sollten Sie allerdings von den Antworten auf drei wichtige Fragen abhängig machen, die Sie dringend klären müssen. Als da wären:

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