Was ist ein Patent für technische Erfindungen?
Ein Patent gilt laut Definition nur für technische Erfindungen. Durch ein Patent können technische Erfindungen geschützt werden. Als Erfindung gilt dabei die schöpferische Leistung, durch die etwas Neues geschaffen wurde. Beim Patent wird zwischen zwei Formen von Erfindungen unterschieden: Erzeugnissen und Verfahren.
Wie kann eine Patentanmeldung erteilt werden?
Nach der erfolgreichen Prüfung der Patentanmeldung kann ein Patent erteilt werden. Analog zur Offenlegung erfolgt die Bekanntmachung der Erteilung im entsprechenden Teil des Patentblattes. Sie ist nun auch in den Datenbanken DEPATISnet und DPMAregister recherchierbar.
Wie lange schützt man ein Patent?
Wenn Sie ein Patent anmelden, schützt das Patent eine technische Erfindung über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Innerhalb dieser Zeit genießt der Patentinhaber Patentschutz und erhält ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung, die er als Patent anmelden ließ.
Wie lange dauert die Übertragung vom Europäischen Patentamt?
So lange sich das erteilte Europäische Patent noch innerhalb der 9-monatigen Einspruchsfrist befindet, kann eine Übertragung vom Europäischen Patentamt auch im amtlichen Europäischen Patentregister vermerkt werden, sofern dies beantragt wird und die entsprechende Übertragungserklärung vorgelegt wird.
Wie können sie ihre Erfindung in Deutschland patentieren lassen?
Möchten Sie Ihre Erfindung in Deutschland patentieren lassen, müssen Sie das Formular „Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007)“ ausfüllen und an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) senden. Das ist auch mithilfe eines Online-Formulars möglich. Hierbei müssen Sie folgende Angaben einreichen:
Welche Erfindungen sind aus dem Patentgesetz ausgenommen?
Ausgenommen sind ferner (§ 2 Patentgesetz) neben Erfindungen, die eine Sittenwidrigkeit in sich bergen, insbesondere Pflanzensorten (diese sind dem Sortenschutz zugänglich) oder Tierarten sowie biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren, es sei denn es handelt sich um mikrobiologische Verfahren und deren Erzeugnisse.
Wer darf die patentierte Erfindung gewerblich nutzen?
Denn allein der Patentinhaber darf die patentierte Erfindung gewerblich nutzen, sodass er in diesem Bereich die Herstellung, die Werbung, das Inverkehrbringen, der Gebrauch oder auch nur der Besitz oder die Anwendung des Patentverfahrens sowie des daraus gewonnenen Gegenstandes gegenüber Dritten untersagen kann.