Wer ist Schöpfer eines Werkes?
Nach § 7 UrhG ist der Schöpfer des Werkes der Urheber. Als Urheber kommen nach dem deutschen Urheberrecht nur natürliche Per- sonen in Betracht. Der Arbeitgeber muss sich von seinem Mit- arbeiter die für die Verwertung des Werkes erforderlichen Rechte einräumen lassen.
Wann entsteht ein Urheberrechtsschutz?
Der Schutz entsteht automatisch vom Moment der Schöpfung an und erlischt 70 Jahre (Computerprogramme 50 Jahre) nach dem Tod des Urhebers. Der Urheber kann jedoch erlauben, dass sein Werk genutzt, verbreitet, kopiert oder gar verkauft wird, und zwar unentgeltlich oder gegen Bezahlung.
Was sind die Urheber einer juristischen Person?
Urheber können nur natürliche Personen sein, eine juristische Person hingegen nicht. Bei einem Foto, das ein Fotograph im Rahmen seiner Tätigkeit für ein Unternehmen aufnimmt, wird deshalb der Fotograph Urheber und nicht das Unternehmen. Ein Fotograf kann einer juristischen Person aber natürlich Nutzungsrechte einräumen.
Welche Rechte hat ein Urheber nach dem Urheberrecht Österreich?
Ein Urheber hat nach dem Urheberrecht Österreich verschiedene persönlichkeitsrechtliche und vermögensrechtliche Befugnisse. Diese beinhalten: Das Urheberpersönlichkeitsrecht: Dieses Recht beinhaltet einen Schutz gegen die Entstellung des Werkes, seine Veränderung, Kürzung, Übersetzung, Bearbeitung und das Recht auf Namensnennung des Urhebers.
Was sind die Grundlagen des Urheberrechts?
Die Grundlagen des Urheberrechts. Das Urheberrecht basiert auf vier grundlegenden gesetzlichen Regelungen. Durch die Einhaltung dieser sollen vor allem die Interessen der Urheber gewahrt werden. Zu diesen Interessen zählen unter anderem die finanzielle Vergütung für das Werk und Kontrolle über die weitere Verwertung.
Was sind die gesetzlichen Bestimmungen für das Urheberrecht?
Das Urheberrecht basiert auf vier grundlegenden gesetzlichen Regelungen. Durch die Einhaltung dieser sollen vor allem die Interessen der Urheber gewahrt werden. Zu diesen Interessen zählen unter anderem die finanzielle Vergütung für das Werk und Kontrolle über die weitere Verwertung.