Was ist der Rechtsbegriff des Verlegers?
Der Rechtsbegriff des Verlegers ist im Verlagsgesetz (VerlG) enthalten. Es regelt in § 1 VerlG, dass der Verfasser durch den Verlagsvertrag über ein Werk der Literatur oder der Tonkunst verpflichtet wird, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen.
Ist der Verleger berechtigt zu einer Auflage?
Der Verleger ist gemäß § 5 VerlG nur zu einer Auflage berechtigt. Ist ihm das Recht zur Veranstaltung mehrerer Auflagen eingeräumt, so gelten im Zweifel für jede neue Auflage die gleichen Abreden wie für die vorhergehende. Der Verleger hat nach § 20 VerlG für die Korrektur zu sorgen.
Wie trägt der Verleger die finanzielle Verantwortung?
Der Verleger trägt die finanzielle Verantwortung und bestimmt die Richtlinien für Lektorat, Herstellung und Vertrieb, aber auch – bereits im 16. Jahrhundert von Autoren (etwa Martin Crusius, der in einem Tagebuch von 1593 bedauernd schreibt: „ Es ist ein Elend, daß wir uns nach den Verlegern richten müssen “) – für Inhalte.
Ist der Verleger verpflichtet das Werk zu vervielfältigen und verbreiten?
Der Verleger ist verpflichtet, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Verleger ist nach § 4 VerlG im Regelfall nicht berechtigt, ein Einzelwerk für eine Gesamtausgabe oder ein Sammelwerk sowie Teile einer Gesamtausgabe oder eines Sammelwerkes für eine Sonderausgabe zu verwerten.
Welche Veröffentlichungen ist der Verleger verantwortlich?
Er ist (häufig) als Eigentümer oder Geschäftsführer für den Verlag in seiner Gesamtheit verantwortlich. Beim Verleger liegt letztlich die Entscheidung, in welche Veröffentlichungen ein Verlag investiert (verlegen = vorlegen), nicht nur für die Herstellung und Vervielfältigung des Mediums, sondern auch für dessen Verbreitung bzw.
Welche Veröffentlichungen investiert der Verleger?
Beim Verleger liegt letztlich die Entscheidung, in welche Veröffentlichungen ein Verlag investiert (verlegen = vorlegen), nicht nur für die Herstellung und Vervielfältigung des Mediums, sondern auch für dessen Verbreitung bzw. Vermarktung, wozu er sich im Verlagsvertrag mit einem Autor verpflichtet und wofür er zu sorgen hat.
Ist der Verleger verpflichtet das Werk zu drucken und zu verbreiten?
Im Gegenzug wird der Verleger verpflichtet, das Werk zu drucken und zu vertreiben (juristisch: zu vervielfältigen und zu verbreiten), § 1 Verlagsgesetz (VerlG). Der Autor überträgt seine Rechte, entledigt sich aber – zumindest beim klassischen Verlagsvertrag – der wirtschaftlichen Risiken, die mit der Publikation einhergehen.