Was sollten sie beachten bei der Verwendung ihres Firmennamens?
Natürlich müssen Sie, sollten die Verhandlungen nicht erfolgreich verlaufen, unbedingt von einer Verwendung des Namens absehen. Beachten auch Sie den Sinn eines Schutzes Ihres Firmennamens, denn dies kann unter Umständen Ärgernisse vermeiden, wenn jemand anderes auf die Idee kommt, Ihren Firmennamen für seine Zwecke zu nutzen.
Was ist ein Firmenname im Handelsregister?
Firma oder Firmenname ist der Name Ihres Unternehmens, der im Handelsregister eingetragen wird. Außerdem muss der Firmenname im geschäftlichen Schriftverkehr, im Impressum und auf Rechnungen verwendet werden. Er beinhaltet immer die Rechtsform des Unternehmens. Ihr Firmenname zum Fixpreis im Markenregister:
Wie kann ich die Verfügbarkeit des gewünschten Firmennamens recherchieren?
Verfügbarkeit des gewünschten Firmennamens recherchieren Zunächst bietet sich eine einfache Internetrecherche an, um herauszufinden, ob der gewünschte Firmenname schon vergeben ist. Befragen Sie dazu ganz einfach die Suchmaschine Ihres Vertrauens.
Was ist eine Firma oder ein Firmenname?
Firma oder Firmenname ist der Name Ihres Unternehmens, der im Handelsregister eingetragen wird. Außerdem muss der Firmenname im geschäftlichen Schriftverkehr, im Impressum und auf Rechnungen verwendet werden. Er beinhaltet immer die Rechtsform des Unternehmens.
Was kann ein Unternehmen als „Firma“ aufnehmen?
Sie gelten deswegen auch ganz offiziell als eine „Firma“. Das entsprechende Unternehmen kann sowohl die Tätigkeiten der Firma (Sachfirma), als auch die Namen der Gesellschafter in den Unternehmensnamen (Personenfirma) mit aufnehmen.
Was hat mit dem rechtlichen Schutz des Firmennamens zu tun?
Der rechtliche Schutz des Firmennamens hat in der Regel nichts mit den Domains zu tun: Wenn Dein Firmenname rechtlichen Schutz genießt – z.B. durch eine beim Patentamt registrierte Marke – dann hast Du ein Mittel in der Hand, um andere davon abzuhalten, Deine Firmenname in einem Domainnamen zu nutzen.
Ist ein Unternehmensgründer in den USA ansässig?
Wichtig ist dabei erst einmal, ob ein Unternehmensgründer in den USA ansässig sein wird oder nicht. Grundsätzlich hat jeder Ausländer mit festem Wohnsitz in den USA das Recht, unter denselben Bedingungen und Regeln wie amerikanische Staatsangehörige dort Unternehmen zu gründen.
Wie können sie eine Firmenbezeichnung einreichen?
Um vor der Gründung abzuklären, ob Ihre Firma den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, können Sie einen Entwurf der vorgesehenen Firmenbezeichnung beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zur Vorprüfung einreichen. Die Firmenbezeichnung ist so zu verwenden, wie sie im Handelsregister eingetragen wurde.