Was kostet eine Erfindung?
Das DPMA warnt
Gebührenart | Höhe |
---|---|
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inklusive 10 Patentansprüche) | 40 Euro |
– für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um | 20 Euro |
Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform (inklusive 10 Patentansprüche) | 60 Euro |
– für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um | 30 Euro |
Was Kosten Schutzrechte?
Übersicht über gewerbliche Schutzrechte
Patent | Gebrauchsmuster | |
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Dauer der Anmeldung | 2,5 bis 3 Jahre | 3 bis 4 Monate |
Laufzeit | 20 Jahre | 10 Jahre |
Kosten Anmeldung | ab 390 € | ab 30 € |
Angebote | Patent anmelden | Gebrauchsmuster anmelden |
Wie hoch ist die technische Erfindungshöhe für eine Patentanmeldung?
Die technische Erfindungshöhe ist nicht hoch genug für eine Patentanmeldung. Gebrauchsmusterabzweigung: Ein Patent ist angemeldet und das Prüfungsverfahren läuft. Jetzt wird eine Gebrauchsmusteranmeldung hinterher geschickt, um in der Zeit des Genehmigungsverfahren den Schutz der Erfindung zu erhöhen.
Was ist eine technische Erfindung?
Die technische Erfindung muss demnach neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Erfüllt Ihre Erfindung diese Kriterien, müssen Sie für die Anmeldung verschiedene Unterlagen und Formulare einreichen. Dazu gehören unter anderem: Antrag auf Erteilung eines Patents (Antragsformblatt des DPMA)
Was sind die Kosten für die elektronische Anmeldung in Papierform?
Diese setzen sich aus der Anmeldegebühr und den Kosten für das Prüfungsverfahren zusammen. Für die elektronische Anmeldung fallen mindestens 40 Euro an, wohingegen die Anmeldung in Papierform mindestens mit 60 Euro zu Buche schlägt.
Sind technische Erfindungen neu und lassen sich gewerblich anwenden?
Sind technische Erfindungen neu und lassen sich gewerblich anwenden, können Sie diese beim Deutschen Patent – und Markenamt (DPMA) zum Patent anmelden. Durch dieses Vorgehen erhalten Sie das Recht zur alleinigen Benutzung und gewerblichen Verwertung Ihrer Erfindung.