Wie lange ist eine internationale Marke geschützt?
Mit der Registrierung genießt die internationale Marke Schutz für 10 Jahre, wobei die Schutzdauer beliebig oft für jeweils weitere 10 Jahre durch Zahlung der Erneuerungsgebühren verlängert werden kann.
Was ist Ursprungsamt?
Das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist somit das zuständige Ursprungsamt, und Sie müssen die internationale Markenanmeldung über das DPMA einreichen. Alternativ könnten Sie Ihre internationale Markenanmeldung auch über das EU-Markenamt EUIPO einreichen, da Deutschland ein EU-Mitgliedstaat ist.
Was ist die Voraussetzung für eine internationale Marke?
Wichtigste Voraussetzung für die Anmeldung einer internationalen Marke ist, dass zum Zeitpunkt der IR-Markenanmeldung, eine Marke im „Heimatland“ bereits eingetragen ist. Diese wird häufig auch „ Basismarke “ genannt.
Ist die internationale Eintragung einer Marke zulässig?
Die internationale Eintragung einer Marke ist von vornherein nur für den Fall zulässig, dass die Marke im Ursprungsland, also auf nationaler Ebene, bereits registriert ist (Basiseintragung) oder sich dort zumindest in einem Anmeldeverfahren befindet (Basisgesuch).
Wie kann der internationale Markenschutz erlangt werden?
Der internationale Markenschutz kann entweder nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) und/oder nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) bei den diesen Abkommen beigetretenen Staaten erlangt werden. In ersteren Fall ist eine eingetragene Basismarke Voraussetzung. Nach dem PMMA reicht eine angemeldete Basismarke aus.
Wie lange dauert die internationale Markenanmeldung?
Für die internationale Markenanmeldung benötigen Sie zunächst eine registrierte Basismarke. Sollten Sie diese noch nicht haben, müssen Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zunächst eine nationale Marke anmelden. Melden Sie die IR-Marke dann innerhalb der folgenden 6 Monate an, gilt die sogenannte Prioritätsfrist.