Wie Bedenken anmelden?
Die Anmeldung von Bedenken ist für den Unternehmer sofort (ohne schuldhaftes Zögern) und nach Möglichkeit vor Baubeginn schriftlich anzumelden.
- Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung.
- Bedenken gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile.
- Bedenken gegen die Leistungen anderer Unternehmer.
Wann Bedenken anmelden?
Die Bedenkenanmeldung muss nach der VOB/B „unverzüglich“ erfolgen. Unverzüglich heißt ganz allgemein ohne schuldhaftes Zögern: Also so bald wie möglich. Dabei kommt es immer auf den Einzelfall an, z.B. auf die Schwere des Mangels und die Bedeutung der Leistung. Regelmäßig geht es um eine Frist von wenigen Tagen.
Wie verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Geschäftsbesorgung?
Der Auftragnehmer – hier als „Beauftragter“ bezeichnet – verpflichtet sich bei Auftragsannahme, das Geschäft, das ihm der Auftraggeber übertragen hat, unentgeltlich zu besorgen. Die Geschäftsbesorgung darf er in der Regel nicht an eine dritte Partei übertragen.
Wie haftet der Auftraggeber bei Baumängeln?
Beauftragt der Auftraggeber einen Auftragnehmer, so haftet dieser in den meisten Fällen bei Baumängeln eines Projekts. Auch beim Einsatz von Subunternehmern ist in der Regel der Generalunternehmer verantwortlich. In manchen Situationen ändert sich jedoch die Sachlage, sodass der Auftraggeber haften muss:
Was ist von der auftraggeberhaftung betroffen?
Prinzipiell ist jedes Unternehmen von der Auftraggeberhaftung betroffen, welches einen Auftrag an andere weitergibt. Gerade in punkto Schwarzarbeit, Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge kann der Auftraggeber haftbar gemacht werden – er kann seine Ansprüche jedoch an die beauftragten Unternehmen weitergeben.
Was ist der Begriff des Auftraggebers?
Im kaufmännischen Bereich bzw. bei einem Werkvertrag nach BGB ist von einem Besteller die Rede. In der Rechtswissenschaft ist der Begriff des Auftraggebers bezeichnend für Mandanten, im Bankensegment hingegen steht die Bezeichnung für den Zahlungspflichtigen einer Überweisung.
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