Was wird beim Markenschutz geschutzt?

Was wird beim Markenschutz geschützt?

Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.

Kann ich jeden Namen schützen lassen?

Diese Recherche muss derjenige vornehmen, der die Marke schützen lassen will. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können sich grundsätzlich jeden Begriff sichern lassen, der sich grafisch darstellen lässt, und mit dem man Waren oder Dienstleistungen von anderen unterscheiden kann.

Wie schütze ich eine Wortmarke?

Um zu verhindern, dass Dritte Ihren Firmennamen oder Slogan verwenden, können Sie diese als Wortmarke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) registrieren. So sind Sie vor einer Fremdnutzung geschützt und sichern sich die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte.

Was ist der Begriff „geistiges Eigentum“?

Der Begriff „Geistiges Eigentum“ fast die Schutzrechte von Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz zusammen. Unter dem Sammelbegriff „geistiges Eigentum“ werden die Schutzrechte an immateriellen Schöpfungen zusammengefasst. Zu diesen Rechten, durch die ein Schutz der Werke erfolgt, gehören unter anderem das Urheber-, Marken- und Patentrecht.

Was sind die Rechte an geistigem Eigentum?

Die Rechte an geistigem Eigentum gelten für Immaterialgüter, also Erzeugnisse, die nicht greifbar sind und sich dennoch im Besitz von deren Entwicklern und Schöpfern befinden. Bei diesen Gütern handelt es sich beispielsweise um Bilder, Wörter, Melodien, Ideen, Programme, Erfindungen und Marken.

Was ist der Wert des geistigen Eigentums?

Der Wert des geistigen Eigentums drückt sich in den wertvollen Schutzrechten aus. Dies ist umso wichtiger als die Grenzlinien des geistigen Eigentums viel vager und schwammiger sein können, als die klar umrissenen Begrenzungen der Dinge.

Wie soll das geistige Eigentum geschützt werden?

In Art. 17 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) wird es ausdrücklich geschützt. Die in Art. 17 Abs. 1 GRCh für das Sacheigentum vorgesehenen Garantien sollen sinngemäß auch für das geistige Eigentum gelten.

https://www.youtube.com/watch?v=B3X5XVRsyCw

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