Was für Arten von Klagen gibt es?
Es gibt im Wesentlichen drei Arten von Klagen:
- Leistungsklage. Der Kläger ersucht das Gericht, den Beklagten zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung zu verpflichten (z.B. Verpflichtung zur Leistung einer Geldforderung oder einen Gegenstand herauszugeben).
- Gestaltungsklage.
- Feststellungsklage.
Was ist eine Statthafte Klageart?
Ein Rechtsbehelf bzw. ein Rechtsmittel ist statthaft, wenn er/es eine zulässige rechtliche Form der Rechtsschutzgewährung darstellt. Ob die gewählte Klageart statthaft ist, beurteilt sich nach dem Begehren des Klägers, d.h. es wird untersucht, ob die vom Kläger gewählte Klageart zu seinem Begehren passt.
Welche Klage ist statthaft?
Eine Anfechtungsklage ist nach § 42 VwGO immer dann die statthafte Klageart, wenn der Kläger die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt. Demgegenüber wäre eine Leistungsklage unstatthaft, da diese sich nicht auf einen Verwaltungsakt sondern auf einen Realakt bezieht.
Was versteht man unter Statthaftigkeit?
Statthaftigkeit ist ein Rechtsbegriff aus dem Verfahrensrecht, der bedeutet, dass die Einlegung eines bestimmten Rechtsbehelfs gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung oder Maßnahme zu dem beabsichtigten Rechtsschutzziel führen kann.
Wann negative Feststellungsklage?
Eine negative Feststellungsklage darf nur dann abgewiesen werden, wenn feststeht, dass der behauptete Anspruch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 2006, 2780) feststeht. Schon wenn unklar ist, ob der behauptete Anspruch besteht, muss der negative Feststellungsklage stattgegeben werden.
Wann feststellungsantrag?
Ein solches rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist dann gegeben, wenn im Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht, und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, die Unsicherheit zu beseitigen.