Kann man Vornamen schutzen lassen?

Kann man Vornamen schützen lassen?

Seinen Vornamen, Nachnamen oder Geburtsnamen kann man nicht patentieren und schützen. Ein probates Schutzrecht für Ihren Firmen-Namen bietet aber eine Markenanmeldung. Möchten Sie also Ihren Firmen-Namen „patentieren“ wollen, geht das nur als Marken-Eintragung.

Welche Frauennamen sind geschützt?

Vorname = Marke?

  • Nina (deutsche Wortmarke 302011039537)
  • Julia (deutsche Wortmarke 1169155)
  • OTTO (deutsche Wortmarke 30126772)
  • KARL (Unionsbildmarke mit grafischem Element im Buchstaben „K“ 1101938)
  • ALBERTO (deutsche Wortmarke 39908251)
  • SAM (deutsche Marke 2004517)
  • FRIDA (ua.
  • Laura (deutsche Wortmarke, 1041532)

Warum gibt es Namen die nicht vergeben werden dürfen?

Das letzte Wort bei der Vergabe von Vornamen haben die Standesämter. So sind etwa Vornamen verboten, die anstößig sind oder lächerlich wirken und das Kindeswohl gefährden könnten.

Warum werden Vornamen in der Bekleidungsindustrie verwendet?

Gerade in der Bekleidungsindustrie werden Vornamen gerne aufgrund ihrer leichten und werbewirksamen Einprägsamkeit beim Verbraucher als Modellbezeichnungen verwendet. Eine unbedachte Nutzung für diese Zwecke ist jedoch nicht ungefährlich, da viele Namen bereits als Wortmarken eingetragen und somit geschützt sind.

Was ist eine markenmäßige Nutzung?

Damit eine solche Nutzung abgemahnt werden kann, muss eine sogenannte „markenmäßige Benutzung“ vorliegen. Damit ist gemeint, dass das geschützte Zeichen vom Verbraucher als Hinweis auf die Abstammung der Ware von einem bestimmten Betrieb aufgefasst wird, sog. Herkunftsfunktion.

Was ist eine unberechtigte markenmäßige Benutzung?

Wie beschrieben ist die unberechtigte markenmäßige Benutzung die Voraussetzung für eine Abmahnung eines geschützten Namens, sofern sie vom Verbraucher als Hinweis auf die Herkunft der Ware verstanden wird. In diesem Fall wird eine Abmahnung erfolgreich sein.

Ist eine Abmahnung einer unberechtigten Namensnutzung erfolgreich?

Grundsätzlich gilt aber, dass eine Abmahnung einer unberechtigten Namensnutzung dann erfolgreich sein wird, wenn der Name „markenmäßig benutzt“ wird und somit vom Verbraucher als Herkunftshinweis aufgefasst wird. Eine solche Namensnutzung muss unbedingt vermieden werden.

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