Ist Völkerrecht unmittelbar anwendbar?
Haupteinfallstor für das Völkerrecht ins deutsche Recht ist Art. 25 GG. „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Sind Menschenrechte Völkerrecht?
Mit Völkerrecht wird das Recht bezeichnet, das zwischen den Staaten gilt. Menschenrechte sind also Rechte von Individuen, welche von zwischenstaatlichen Institutionen wie den Vereinten Nationen oder dem Europarat garantiert werden. Adressat der Menschenrechte sind jedoch die einzelnen Staaten.
Welche Grundsätze gelten für das Völkerrecht?
Für die Bundesrepublik gelten aufgrund des Artikels 25 S.1 GG des Grundgesetzes nicht nur die Grundsätze des Völkerrechts, sondern die kompletten, gemeingültigen Vorschriften des universellen Völkerrechts. Das Völkerrecht wird das Recht von Bund und Ländern brechen, steht aber noch unter dem Bundesverfassungsrecht.
Was ist das Grundgesetz für das Völkerrecht?
Das Grundgesetz bestimmt in Art. 25 S. 2 GG, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts den Bundesgesetzen vorgehen. Damit sind das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze gemeint. Sie stehen somit im Rang zwischen den Bundesgesetzen und dem Grundgesetz. Diese Auslegung ist allerdings nicht unumstritten.
Was ist das klassische Völkerrecht?
Das klassische Völkerrecht wird den Staaten nicht oktroyiert, sondern stellt eine Koordinationsordnung zwischen ihnen dar. Vor ihm wurden nur die „christlichen“, später die „zivilisierten“ – also die europäischen Staaten – als Völkerrechtssubjekte anerkannt, was den Kolonialismus als legal erscheinen ließ.
Was sind die Rechtsquellen des Völkerrechts?
Wichtigste positivrechtliche Rechtsquellen des Völkerrechts sind die Charta der Vereinten Nationen und das in ihr niedergelegte allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (UNO) hinaus verbindlich ist und jedem Staat etwa einen Angriffskrieg verbietet.