Was ist ein generalvergleich?

Was ist ein generalvergleich?

Ein Vergleich ist eine gütliche Einigung der Streitparteien. Der Vergleich ist außergerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren (gerichtlicher Vergleich) möglich. Ein formloser außergerichtlicher Vergleich ist wie ein neuer Vertrag zu werten, der eine Einigung beschreibt.

Was versteht man unter einem prozessvergleich?

ein nach Klageerhebung (oder Einleitung des Prozesskostenhilfeverfahrens; Prozesskostenhilfe) zwischen den Parteien, evtl. unter Beitritt eines Dritten, geschlossener Vergleich über die Beendigung des Rechtsstreits, der auch über den Prozessstoff hinausgehende Ansprüche zum Gegenstand haben kann.

Was sind die Voraussetzungen des Vergleichs?

Voraussetzungen des Vergleichs Es besteht ein wirksames Rechtsverhältnis zwischen den Parteien. Es besteht entweder Streit, Ungewissheit oder Unsicherheit über das Rechtsverhältnis. Beide Parteien beenden den Streit oder die Ungewissheit bzw. Es darf ferner keine Unwirksamkeit des Vergleichs gem.

Wie kann man einen außergerichtlichen Vergleich beschließen?

Selbstverständlich können die Parteien ihren Vergleich auch außergerichtlich beschließen und nachfolgend bei Gericht protokollieren lassen. Der außergerichtliche Vergleich wird damit auch zu einem Prozessvergleich. Gemäß § 794 ZPO ist auch der Vergleich – genau wie das Prozessurteil – ein Vollstreckungstitel.

Wie kann ein Vergleich protokolliert werden?

Ein Vergleich muss nicht der endgültige Abschluss eines Verfahrens sein. Auf Antrag der Parteien kann der Vergleich geschlossen und protokolliert werden, allerdings mit einem Widerrufsrecht versehen werden. Das Widerrufsrecht unterliegt einer im Vergleich zu protokollierenden Frist.

Ist ein abgeschlossener Vergleich unwirksam?

1 BGB ist ein abgeschlossener Vergleich unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht.A hat die aus sechs Parteien bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft B verklagt auf Kostentragung (15.000 Euro ) bzgl.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben