Wer kommt für den Schaden auf wenn ein Baum umfällt?
Fällt ein Baum auf das Gelände des Nachbarn, dann muss der Baumeigentümer für den entstandenen Schaden aufkommen. Auch um die Beseitigung des Baumes muss der Besitzer sich kümmern. Dies gilt genauso, wenn ein Baum auf andere Gegenstände, wie zum Beispiel ein Auto des Nachbarn stürzt.
Wem gehört ein umgestürzter Baum?
10.04.2018, 11:18. AW: Wem gehört ein umgestürzter Baum? (1) Dem Eigentümer, auf dessen Grundstück der Baum stand.
Wem gehört das Holz eines umgestürzten Baumes?
Der Eigentümer kann für die höhere Gewalt nichts. Er hat theoretisch mit dem Baum außerhalb seines Grund und Bodens nichts mehr zu schaffen, außer er möchte es. Wäre das Grundstück z.B. ein anderes privates Grundstück, läge das Problem alleine bei dem jeweiligen Grundstücksbesitzer, wo der Schaden entstanden ist.
Wer haftet bei einem Baumsturz?
Bei einem Baumsturz haftet nicht immer der Besitzer. Fällt ein gesunder Baum um, muss der Besitzer nicht unbedingt haften, es kann sich auch um höhere Gewalt handeln. Wenn nach einem Unwetter ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt, haftet nicht unbedingt der Besitzer.
Warum fällt bei einem Unwetter ein Baum auf das Grundstück?
Fällt bei einem Unwetter ein Baum auf das Nachbargrundstück, muss nicht unbedingt der Besitzer dafür aufkommen. Denn war es ein gesunder Baum und hat der Besitzer ihn regelmäßig auf Schäden kontrolliert, handele es sich hier um einen Fall von höherer Gewalt, erläutert Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.
Wer haftet nach einem Unwetter auf das Nachbargrundstück?
Wenn nach einem Unwetter ein Baum auf das Nachbargrundstück fällt, haftet nicht unbedingt der Besitzer. Der Baumbesitzer muss nur dann für Schäden aufkommen, wenn der Baum schon zuvor Schäden aufwies, morsch oder anderweitig ungesund war.
Wie sollte eine Baumkontrolle durchgeführt werden?
Nach der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechen wird empfohlen, dass eine Baumkontrolle mindestens zweimal im Jahr durchzuführen ist. So sollten die Bäume mindestens einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand geprüft werden.