Ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?
Brandschutzkonzepte basieren auf mehreren gesetzlichen Verordnungen. Grundsätzlich erforderlich sind sie bei Sonderbauten und wenn von baurechtlichen Anforderungen abgewichen wird. Zu Sonderbauten gehören auch Bürobauten und Verkaufsräume mit einer bestimmten Mindestfläche, ebenso wie alle Hochhäuser und Krankenhäuser.
Ist der Vermieter verpflichtet einen Feuerlöscher zuständig?
Teil 1: Dafür sind Vermieter:innen zuständig Die Vermieter:innen kümmern sich um den Brandschutz und die Feuerlöscher auf den allgemeinen Flächen. Das beinhaltet sowohl die Neuanschaffung, als auch die späteren Wartungen. Die Kosten für die Wartung können dabei auf die Mieter:innen umgelegt werden.
Wann brauche ich einen Brandschutznachweis?
Wann ist ein Brandschutzkonzept notwendig? Die Brandschutzbehörde kann ab Qualitätssicherungsstufe 2 (QSS 2) ein Brandschutzkonzept verlangen. Je nach Brandgefahren, Personenbelegung, Art und Grösse von Gebäuden und Anlagen kann jedoch auch bei einem Gebäude QSS 1 ein Brandschutzkonzept gefordert sein.
Wann muss ein Brandschutzkonzept angepasst werden?
Besonders wichtig ist ein Brandschutzkonzept immer dann, wenn in einer Eingabeplanung Abweichungen (bei Sonderbauten auch Erleichterungen) vorhanden sind.
Wer bezahlt Wartung Feuerlöscher?
Kosten für die Wartung von Feuerlöschern sind als Betriebskosten nur umlagefähig, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthält, dass der Mieter dafür die Betriebskosten zu zahlen hat.
Wann muss ein Brandschutzplan erstellt werden?
Wer darf einen Brandschutzplan erstellen? Brandschutzpläne dürfen nur von regelmäßig geschulten Fachkräften erstellt und geprüft werden. Feuerwehrpläne dürfen von Sachkundigen Personen nach DIN 14095 erstellt werden. Flucht- und Rettungspläne dürfen von Sachkundigen Personen nach DIN ISO 23601 erstellt werden.
Wer ist verantwortlich für den Brandschutz in Wohnungen und Kellerräumen?
Im Brandfall müssen Mieter in der Lage sein, den Fluchtweg zu finden und zu verwenden. Für den Brandschutz in Wohnung und Kellerräumen sind also hauptsächlich die Vermieter selbst verantwortlich. Die Installation von vorgeschriebenen Rauchmeldern in den Wohnungen oder das Anbringen von Feuerlöschern in Heizungsräumen obliegt den Vermietern.
Wie ist die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten?
Um die Notwendigkeit zur Bestellung eines solchen Brandschutzbeauftragten zu eruieren, ist es hilfreich zu wissen, aus welchen Quellen die Anforderung an den Eigentümer oder Betreiber eines Gebäudes resultieren können – potenziell sind das: Die Arbeitsschutzvorschriften kennen per se keine Verpflichtung für einen Brandschutzbeauftragten.
Was sollen die Maßnahmen im Brandschutz vorbeugen?
Die Maßnahmen im Brandschutz sollen einem Feuer vorbeugen bzw. die Ausbreitung eindämmen. Nicht nur in der eigenen Wohnung möchten Mieter sich wohlfühlen. Für viele zählt auch der Hausflur bzw. das Treppenhaus zur Wohlfühlzone.
Wie kann der Brandschutz im Mehrfamilienhaus festgehalten werden?
Der Brandschutz bezüglich der Fluchtwege im Mehrfamilienhaus kann ebenfalls durch die allgemeine Hausordnung oder im Mietvertrag festgehalten sein. Neben der Beseitigung von Brandgefahren und Stolperfallen im Treppenhaus müssen Vermieter auch dafür sorgen, dass das Treppengeländer befestigt ist und die Beleuchtung funktioniert.