Sind ersatzpflanzungen Betriebskosten?
20.10.2017, 2 C 928/16), dass Baumfällkosten und die Kosten für die Ersatzpflanzung keine umlagefähigen Betriebskosten darstellen.
Kann man Baumfällung auf Mieter umlegen?
Regelmäßig anfallende Kosten, die nicht in den Bereich der Instandhaltung bzw. Instandsetzung fallen, können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Die Kosten für das Fällen eines morschen, kranken oder abgestorbenen Baumes können über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
Kann Baumfällung auf Mieter umgelegt werden?
Instandsetzung fallen, können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Die Kosten für das Fällen eines morschen, kranken oder abgestorbenen Baumes können über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Sie sind Teil der Gartenpflege, die nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig ist.
Sind baumfällarbeiten Betriebskosten?
Die meisten Gerichte sind sich entsprechend darin einig, dass es sich bei Baumfällarbeiten nicht um umlagefähige Betriebskosten handelt. Das AG Berlin-Schöneberg urteilte ebenfalls, dass das Baumfällen nicht zu den Betriebskosten gehört, die auf Mieter umgelegt werden können.
Wer ist für die Hecke verantwortlich?
Zur ordnungsgemäßen Pflege der Hecke ist der jeweilige Eigentümer verpflichtet, auf dessen Grundstück die Hecke gepflanzt ist. Wenn die von Ihnen beschriebene Hecke auf dem Grundstück der Nachbarin angepflanzt ist, ist diese auch verpflichtet, die Hecke zu pflegen, und besonders auch regelmäßig zurückzuschneiden.
Wie trägt der Mieter Verantwortung für den Garten eines Mehrfamilienhauses?
Gehört der Garten zu einem Einfamilienhaus, trägt der Mieter die Verantwortung und die Kosten. Zudem muss der Mieter die für die Gartenpflege notwendigen Geräte aus eigener Tasche bezahlen und unterhalten. Für die Pflege vom Garten eines Mehrfamilienhauses ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich.
Ist der Vermieter für den Garten eines Mehrfamilienhauses verantwortlich?
Für die Pflege vom Garten eines Mehrfamilienhauses ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Ob dieser den Garten eigenhändig pflegt, die anfallenden Arbeiten einem oder allen Mietern vertraglich überträgt oder externe Unternehmen zur Gartenpflege beauftragt, kann der Vermieter frei entscheiden.
Was darf der Vermieter in der Gartenpflege beachten?
Selbst wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, so darf der Vermieter ihm nicht aber nicht vorschreiben, was im Einzelnen im Garten hinsichtlich von Pflegemaßnahmen zu tun ist (LG Wuppertal WM 2000,353) – allerdings dürfen entsprechende Regelungen in den Mietvertrag aufgnommen werden und sind dann vom Mieter zu beachten.
Warum darf der Mieter den Garten nutzen?
Gehört der Garten als der Teil der Mietsache zu einem Einfamilienhaus, darf der Mieter den Garten bestimmungsgemäß nutzen, ohne ihn unerlaubt baulich zu verändern. Deutsche Gerichte haben entschieden, dass Mieter beispielsweise: einen Sandkasten für ihre Kinder bauen (OLG Köln, Az.: 19 U 132/93)