In welchem Zeitraum sind Mieterhöhungen zulässig?
Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig. Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent.
Was sind erhebliche mietmängel?
Ein erheblicher Mangel der Mietsache liegt dann vor, wenn tatsächlich und nachweisbar in die Nutzbarkeit der Mieträume eingegriffen wird. Die Regelung des § 536 BGB sieht in einem solchen Fall die Befreiung des Mieters von seiner Mietzahlungspflicht oder die Minderung der geschuldeten Miete vor.
Ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu besichtigen?
I. Der Vermieter hat grds. ein Recht, die Wohnung zu besichtigen Jeder Vermieter ist gem. § 535 Abs.1 S.1 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren, und zwar durch Überlassung des ausschließlichen Besitzes.
Wie steht dem Vermieter das Besichtigungsrecht zu?
Nach der gängigen Instanzrechtsprechung steht dem Vermieter das Besichtigungsrecht grundsätzlich nur bei einem berechtigtem Interesse (z.B. Verkauf der Wohnung), nach Anmeldung mit angemessener Frist (14 Tage), nur an Wochentagen und zu einer angemessener Tageszeit zu (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr).
Wie lange muss der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Schließlich muss der Mieter auch genügend Zeit haben, um sich auf die Besichtigung der Wohnung vorzubereiten. Wie lange der Vermieter Zeit lassen muss, hängt vom jeweiligen Anlass ab. Der angekündigte Termin sollte frühestens 24 Stunden später liegen. Natürlich müssen Vermieter dabei auf berufstätige Mieter Rücksicht nehmen.
Wie lange muss der Vermieter Zeit lassen?
Wie lange der Vermieter Zeit lassen muss, hängt vom jeweiligen Anlass ab. Der angekündigte Termin sollte frühestens 24 Stunden später liegen. Natürlich müssen Vermieter dabei auf berufstätige Mieter Rücksicht nehmen. Anders ist das nur in Notfällen, in denen der Vermieter schnell die Wohnung betreten muss.