Was steht in einem Standard Mietvertrag?
Grundsätzlich müssen im Standardmietvertrag nur wenige Punkte erwähnt werden. Name und Anschrift von Vermieter und Mieter, die Höhe der Mietkosten, die Lage und die Adresse der Wohnung. In der Praxis werden in jedem Vertrag weitaus mehr Details geregelt.
Auf was sollte man bei einem Mietvertrag achten?
Checkliste für Ihren Mietvertrag
- Ist die Anschrift des Vermieters im Mietvertrag benannt?
- Wurde die Wohnungsgröße korrekt angegeben?
- Sind Nebenräume wie Keller und Dachboden genau bezeichnet?
- Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnräume erlaubt?
- Dürfen Sie die Wohnung untervermieten?
Wie lange Eigennutzung vor Vermietung?
Halten Sie sicherheitshalber eine Schamfrist von wenigstens 3 Jahren ein. Es ist ohnehin viel lukrativer für Sie, die Immobilie länger als 3 Jahre zu vermieten, weil Ihr Steuervorteil gerade in dieser Zeit besonders hoch ist.
Was ist ein Wohnraummietvertrag?
Einen Wohnraummietvertrag ist ein Vertrag, den Vermieter und Mieter gegenseitig abschließen. Der Vermieter überlässt dem Mieter dabei gegen Zahlung der Miete den entsprechenden Wohnraum. Die Wohnraummiete wird im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ausführlich geregelt.
Was ist der Mietvertrag für Wohnräume?
Der Mietvertrag für Wohnräume stellt Ihr wichtigstes Dokument im Mietverhältnis dar. Achten Sie daher darauf, dass aus rechtlicher Sicht für einen Wohnraummietvertrag die Schriftform empfehlenswert ist. Jedoch ist in Deutschland weder die Form noch der genaue Inhalt des Mietvertrags vorgeschrieben.
Was ist ein vermieterfreundlicher Mietvertrag für Wohnraum?
grundsätzlich vermieterfreundlicher Mietvertrag für Wohnraum. Art des Wohnraums (Einfamilienhaus, Wohnung im Mietshaus/Wohn- und Geschäftshaus, Einliegerwohnung, Eigentumswohnung) Art des Objektes (Neubau, Altbau, Erstbezug, nach Sanierung, vom Reißbrett) Anzahl der Zimmer und Größe der Wohnung.
Wie lange kann der Vermieter den Mietvertrag widerrufen?
Der Mieter hat normalerweise ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Als Vermieter dürfen Sie den Mietvertrag dann widerrufen, wenn der Mieter in seiner Selbstauskunft wissentlich falsche Informationen angegeben oder Sie auf andere Art arglistig getäuscht hat. Dabei liegt die Beweislast stets bei Ihnen als Vermieter.