Was zählt zur Anwartschaftszeit?
Wann Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden.
Kann man ALG 1 pfänden?
Erhalten Sie Arbeitslosengeld, sind diese Gutschriften grundsätzlich auch pfändbar. Die Sozialleistungen vom Arbeitsamt (Arbeitslosengeld I) und Jobcenter (Arbeitslosengeld II/Hartz 4) werden also gepfändet, wenn Sie kein P-Konto eröffnet haben.
Welche Sozialleistungen können gepfändet werden?
Elterngeld, Wohngeld und Kindergeld sind nur unter besonderen Umständen pfändbar. Alle anderen Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden.
Was ist ein „fehlerhaftes“ Arbeitsverhältnis?
Das Vorliegen eines „fehlerhaften“ Arbeitsverhältnisses setzt nicht unbedingt einen unwirksamen Arbeitsvertrag voraus, sofern beide Vertragspartner nur von entsprechenden Verpflichtungen fälschlicherweise ausgehend eine arbeitsrechtlich relevante Leistung erbringen. II. In Vollzug gesetztes Arbeitsverhältnis
Ist der Schaden bei einer betrieblichen Arbeit entstanden?
Ist der Schaden bei einer betrieblichen Arbeit entstanden, gelten die von der Rechtsprechung aufgestellten Regeln zur Haftungserleichterung. Beispiel: Leichte Fahrlässigkeit – keine Haftung. Hat Ihr Mitarbeiter nur leicht fahrlässig gehandelt, ist er von Ihnen als Arbeitgeber von der Haftung freizustellen.
Was ist ein „fehlerhafter“ Arbeitsvertrag?
Das Vorliegen eines „fehlerhaften“ Arbeitsverhältnisses setzt nicht unbedingt einen unwirksamen Arbeitsvertrag voraus, sofern beide Vertragspartner nur von entsprechenden Verpflichtungen fälschlicherweise ausgehend eine arbeitsrechtlich relevante Leistung erbringen.
Wie kann die Haftung im Arbeitsvertrag angerechnet werden?
Die Haftung kann im Arbeits- oder Tarifvertrag noch weiter z. B. auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt sein. Dem Arbeitgeber kann ein Mitverschulden angerechnet werden, z. B. wenn er es versäumt hat, den Mitarbeiter auf eine bekannte Gefahr aufmerksam zu machen.