Welche Gesetze oder Pflichten gibt es zur Zeiterfassung?
Im Arbeitszeitgesetz ist derzeit keine bestimmte Form der Zeiterfassung vorgeschrieben. Außer, dass aus den Aufzeichnungen der zeitliche Umfang der Überschreitung der Höchstgrenze von acht Stunden werktäglicher Arbeitszeit hervorgehen muss.
Was sollte ein Zeiterfassungssystem können?
Ein Zeiterfassungssystem im Rahmen der Arbeitszeiterfassung zeichnet Anwesenheitszeiten Ihrer Mitarbeiter auf. Dabei werden auch Fehlzeiten erfasst und am Ende können Sie einen Soll-Ist-Vergleich vornehmen. Geleistete Überstunden können Sie auf Basis der Arbeitszeiterfassung über die Lohnbuchhaltung auszahlen.
Wie lange dürfen Arbeitszeiten gespeichert werden?
Um konkreter die Speicherdauer von personenbezogenen Daten im Zeiterfassungssystem zu benennen, sollte man den § 16 Abs. 2 ArbZG heranziehen. So heißt es, dass die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit (Überstunden) für zwei Jahre zu speichern ist.
Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändern?
Allerdings kann Ihr Arbeitgeber jedoch nicht willkürlich die Arbeitszeiten ändern, sondern nur im Rahmen des „billigem Ermessen“ gem. § 106 GewO. Die Ausübung des “ billigen Ermessen“ beinhaltet, dass der Arbeitgeber die wesentlichen Umstände des Falles und die beiderseitigen Interessen abzuwägen und angemessen zu berücksichtigen hat.
Wie lange ist die Arbeitszeit ohne Pause denkbar?
Dabei ist entscheidend, dass in den nachfolgenden sechs Monaten oder 24 Wochen die durchschnittliche Arbeitszeit bei acht Stunden liegt. Die Arbeitszeit ist ohne Pausen nicht denkbar. Sie dienen der Erholung und elementar für die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer.
Wie bestimmt der Arbeitgeber die Arbeitszeit?
Der Arbeitgeber bestimmt meist die Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz, dessen Bezeichnung vermuten lässt, dass es die Arbeitszeiten vorgibt, enthält keine praktische Regelung zur zeitlichen Lage der Arbeit. Lesen Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag.
Wie länge ist die Arbeitszeit zu unterbrechen?
Laut Arbeitsrecht ist die Arbeitszeit nach sechs Stunden zu unterbrechen. Diese Pause sollte mindestens 30 Minuten dauern. Generell ist die Dauer und Anzahl der Pausen von der Länge der Arbeitszeit abhängig.